Partnerschaftsvertrag
Ein Partnerschaftsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, mit dem unverheiratete Paare regeln, wer wie viel zur gemeinsamen Immobilie beigetragen hat und was bei Trennung oder Tod gilt. Nötig ist er, weil Unverheiratete keinen gesetzlichen Schutz haben: keinen Zugewinnausgleich, kein gesetzliches Erbrecht. Mit verbindlichen Immobilien- oder Erbregelungen muss er notariell beurkundet werden. Faustwert für die Notarkosten: rund 5 € je 1.000 € Immobilienwert – bei 300.000 € also etwa 1.500 €.
Was ist ein Partnerschaftsvertrag?
Ein Partnerschaftsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Partnern, die nicht verheiratet sind. Beim Immobilienkauf hält er fest, wer was eingebracht hat und was passiert, wenn das Paar sich trennt oder einer stirbt – also genau die Dinge, die bei Verheirateten das Gesetz automatisch regelt.
Man kann ihn als „Ehevertrag für Unverheiratete” verstehen, auch wenn das juristisch nicht ganz sauber ist. Der Kern ist derselbe: Ihr legt in einer ruhigen Phase fest, was in einer schwierigen gelten soll. Das ist kein Misstrauen, sondern Vorsorge – besonders dann, wenn ihr ungleich viel zum Kauf beitragt.
Warum unverheiratete Paare ihn brauchen
Der entscheidende Punkt: Unverheiratete haben keinen gesetzlichen Schutz rund um Trennung und Tod. Was bei Verheirateten das Gesetz auffängt, fällt bei euch durchs Raster.
| Situation | Verheiratet | Unverheiratet |
|---|---|---|
| Trennung | Zugewinnausgleich (Wertzuwächse werden ausgeglichen) | kein gesetzlicher Ausgleich |
| Tod des Partners | gesetzliches Erbrecht | kein gesetzliches Erbrecht |
| Vermögensaufteilung | gesetzlich geregelt | nur, was ihr selbst regelt |
Konkret heißt das: Trennt ihr euch ohne Vertrag, gibt es keinen automatischen Ausgleich dafür, dass einer mehr Eigenkapital eingebracht oder mehr Raten gezahlt hat. Und stirbt einer von euch ohne Testament, erbt der Partner gesetzlich nichts – im schlimmsten Fall sitzt der überlebende Partner plötzlich mit den Angehörigen des Verstorbenen in einer Erbengemeinschaft, die über das gemeinsame Haus mitbestimmt.
Der Partnerschaftsvertrag schließt diese Lücke, indem ihr sie selbst füllt.
Was im Vertrag stehen kann
Es gibt keine feste Vorlage – der Vertrag richtet sich nach eurer Situation. Typische Bausteine sind:
- Wer hat wie viel eingebracht: Eigenkapital, Grundstück, größere Anschaffungen – sauber aufgelistet.
- Wie ihr die Raten und laufenden Kosten teilt: etwa 50/50, oder ungleich, wenn einer mehr Eigenkapital eingebracht hat.
- Was bei Trennung passiert: Auszahlung der einen Seite, Verkauf, oder Übernahme durch eine Person – samt der Frage, wie der Wert ermittelt wird.
- Was im Todesfall gilt: abgestimmt mit Testament und gegebenenfalls einer Absicherung des Darlehens.
Gerade beim ersten Punkt schützt der Vertrag beide Seiten: die eine davor, dass ihr eingebrachtes Geld später vergessen wird, die andere davor, dass im Streit überzogene Forderungen auftauchen.
Wann der Vertrag zum Notar muss
Hier wird die Form wichtig. Eine lose Absprache, wer welche Stromrechnung übernimmt, könnt ihr formlos festhalten. Sobald der Vertrag aber die Immobilie verbindlich betrifft, schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor:
- Verpflichtet sich einer, im Trennungsfall seinen Eigentumsanteil zu übertragen, ist das ein Geschäft über ein Grundstück – und nach § 311b BGB beurkundungspflichtig.
- Auch erbrechtliche Regelungen (etwa ein Erbvertrag) brauchen die notarielle Form.
Ohne die vorgeschriebene Form ist eine solche Klausel schlicht unwirksam. Deshalb gehört ein Partnerschaftsvertrag mit Immobilienbezug in die Hände einer Notarin oder eines Notars – nicht in ein selbst gebautes Word-Dokument.
Gut zu wissen: Partnerschaftsvertrag und Testament sind zwei verschiedene Dokumente, die zusammenarbeiten. Der Vertrag regelt euer Verhältnis als Paar, das Testament die Erbfolge. Für unverheiratete Paare lohnt es sich, beides zusammen zu denken – wer was erben soll, gehört verbindlich ins Testament, nicht nur in den Vertrag.
Was er kostet
Bei notarieller Beurkundung richten sich die Kosten nach dem Wert, um den es geht – die Gebühren regelt bundeseinheitlich das Notarkostengesetz (GNotKG), Verhandeln bringt also nichts. Als grober Faustwert kursiert rund 5 € je 1.000 € Immobilienwert:
| Immobilienwert | grober Richtwert Notarkosten |
|---|---|
| 250.000 € | rund 1.250 € |
| 300.000 € | rund 1.500 € |
| 500.000 € | rund 2.500 € |
Das ist eine Größenordnung, kein verbindlicher Preis – der genaue Betrag hängt vom Inhalt des Vertrags ab und steht in deinem Kostenvoranschlag beim Notar. Diese Ausgabe kommt zu deinen übrigen Notarkosten beim Kauf hinzu.
Abgrenzung: Vertrag, Grundbuch, Haftung
Drei Dinge werden oft vermischt, gehören aber getrennt:
- Der Partnerschaftsvertrag regelt euer Verhältnis untereinander.
- Das Grundbuch entscheidet, wer Eigentümer ist – unabhängig vom Vertrag.
- Die Haftung für den Kredit ergibt sich aus der Unterschrift unter den Darlehensvertrag: Unterschreibt ihr beide, seid ihr Gesamtschuldner und haftet jeder voll.
Der Partnerschaftsvertrag ersetzt also weder den Grundbucheintrag noch hebt er die Gesamtschuld auf. Er regelt das, was zwischen euch gilt – die Eigentums- und Haftungsfragen klärt ihr zusätzlich.
Häufige Missverständnisse
- „Wir wohnen lange zusammen, das reicht rechtlich.” Nein. Lange Beziehungen begründen weder Zugewinnausgleich noch Erbrecht – ohne Vertrag und Testament gibt es keinen Schutz.
- „Der Vertrag regelt auch das Erbe.” Nur teilweise. Verbindlich erbt der Partner erst über ein Testament oder einen Erbvertrag.
- „Ein selbst geschriebener Vertrag genügt.” Bei Immobilien- und Erbregelungen nicht – ohne notarielle Beurkundung sind diese Klauseln unwirksam.
In Hausbiber haltet ihr im Partner-Modus eure gemeinsamen Immobilien und Finanzierungen an einem Ort fest – wer wie viel einbringt, seht ihr beim Durchrechnen schwarz auf weiß. Den rechtlichen Rahmen dahinter – Partnerschaftsvertrag, Grundbuchanteile, Testament – nimmt euch keine App ab. Das ist Sache von Notar und Rechtsberatung; dieser Artikel sorgt nur dafür, dass ihr die richtigen Fragen mitbringt.
Häufige Fragen
Brauchen unverheiratete Paare einen Partnerschaftsvertrag?
Vorgeschrieben ist er nicht – aber gerade beim gemeinsamen Immobilienkauf schließt er eine echte Lücke. Verheiratete fängt im Trennungs- oder Todesfall das Gesetz auf: Zugewinnausgleich und gesetzliches Erbrecht. Unverheiratete haben beides nicht. Ohne eigene Regelung kann es passieren, dass eingebrachtes Eigenkapital im Streit untergeht oder der überlebende Partner erbrechtlich leer ausgeht. Ein Partnerschaftsvertrag hält fest, was sonst niemand für euch regelt – ob und wie er für euch passt, klärt ihr mit einer Notarin oder einem Anwalt.
Muss ein Partnerschaftsvertrag notariell beurkundet werden?
Sobald er verbindliche Regelungen rund um die Immobilie enthält – etwa eine Verpflichtung zur Übertragung eines Eigentumsanteils bei Trennung – ist die notarielle Beurkundung Pflicht (§ 311b BGB für Grundstücksgeschäfte). Auch erbrechtliche Regelungen brauchen die notarielle Form. Reine Absprachen über die laufenden Kosten könnt ihr formlos festhalten; sobald es aber um Eigentum oder Erbe geht, führt am Notar kein Weg vorbei.
Was kostet ein Partnerschaftsvertrag?
Bei notarieller Beurkundung richten sich die Kosten nach dem Wert, um den es geht – als grober Faustwert rund 5 € je 1.000 € Immobilienwert. Bei einer Immobilie für 300.000 € landest du damit bei etwa 1.500 €. Die genauen Gebühren regelt bundeseinheitlich das Notarkostengesetz (GNotKG), Verhandeln bringt also nichts. Was dein konkreter Vertrag kostet, sagt dir der Notar vorab.
Partnerschaftsvertrag oder GbR – was ist der Unterschied?
Der Partnerschaftsvertrag regelt euer Verhältnis als Paar: Beiträge, Ratenaufteilung, was bei Trennung oder Tod passiert. Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine eigene Konstruktion, bei der die Immobilie „der Gesellschaft" gehört und eure Anteile darüber geregelt sind – sinnvoll eher bei größerem Vermögen oder komplexeren Aufteilungen. Welcher Weg für euch passt, hängt von eurer Situation ab und ist eine Frage für die Rechtsberatung.
Ersetzt ein Partnerschaftsvertrag ein Testament?
Nein. Der Vertrag kann erbrechtliche Punkte aufgreifen, aber wer was erben soll, regelt ihr verbindlich über ein Testament oder einen Erbvertrag. Das ist für unverheiratete Paare besonders wichtig: Ohne Testament erbt der Partner gesetzlich nichts und kann sogar mit den Angehörigen des Verstorbenen in eine Erbengemeinschaft geraten. Partnerschaftsvertrag und Testament greifen also ineinander – beides klärt ihr mit dem Notar.