Bankerdeutsch, in Alltagssprache übersetzt
Beim Hauskauf fliegen dir Begriffe um die Ohren, die kaum jemand erklärt — Agio, Beleihungsauslauf, Bereitstellungszinsen. Hier findest du die wichtigsten in einem Satz erklärt, mit einem echten Zahlenbeispiel und der praktischen Folgerung. Genau so, wie Hausbiber sie dir auch in der App zeigt, wenn sie auftauchen.
Finanzierung
- Abschlussgebühr Die Abschlussgebühr ist eine einmalige Gebühr, die du zu Beginn eines Bausparvertrags an die Bausparkasse zahlst. Sie wird in der Regel direkt von deinen ersten Sparbeiträgen abgezogen.
- Agio Ein Agio ist ein Aufschlag auf dein Bauspardarlehen — du bekommst weniger ausgezahlt, als du zurückzahlen musst.
- Anschlusszins Der Anschlusszins ist der Zinssatz, den du nach Ablauf deiner Zinsbindung für die verbleibende Restschuld bekommst — er wird erst dann neu verhandelt und kann höher oder niedriger sein als dein aktueller Zins.
- Arbeitnehmer-Sparzulage Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein staatlicher Zuschuss auf deine vermögenswirksamen Leistungen (VL) — beim Bausparen 9 % auf bis zu 470 € pro Jahr, also max. 43 €.
- BAFA-Förderung Beim Tausch einer alten fossilen Heizung auf Wärmepumpe, Pellets oder Fernwärme gibt es bis zu 70 % Zuschuss — Antrag seit 2024 bei der KfW, nicht mehr bei der BAFA. Förderfähig sind maximal 30.000 € Investitionskosten.
- Bauspar-Zuteilung Der Zuteilungstermin ist der Zeitpunkt, an dem dein Bausparvertrag „reif“ ist — du hast genug angespart und bekommst jetzt dein Bauspardarlehen ausgezahlt.
- Bausparsumme Die Bausparsumme ist der Gesamtbetrag deines Bausparvertrags — sie setzt sich zusammen aus dem Guthaben, das du ansparst, und dem Darlehen, das du später bekommst.
- Beleihungsauslauf Der Beleihungsauslauf (BLA) ist das Verhältnis von Darlehen zu Beleihungswert in Prozent — je niedriger, desto besser dein Zinssatz.
- Beleihungswert Der Beleihungswert ist der Wert deiner Immobilie aus Bank-Sicht — er liegt typisch 10–30 % unter dem Kaufpreis, damit die Bank im Notverkauf ihr Geld zurückbekommt.
- Bereitstellungszinsen Bereitstellungszinsen zahlst du an die Bank für Geld, das sie für dich reserviert hat, das du aber noch nicht abgerufen hast — typischerweise weil dein Hausbau noch läuft.
- Disagio Ein Disagio (auch Damnum) ist ein Abschlag bei der Auszahlung deines Darlehens — du bekommst weniger ausgezahlt, schuldest aber den vollen Nennbetrag. Im Gegenzug ist dein Sollzins niedriger.
- Eigenkapital Eigenkapital ist das Geld, das du selbst in die Finanzierung einbringst — ohne Kredit. Je mehr Eigenkapital, desto weniger musst du leihen und desto bessere Zinsen bekommst du.
- Eigenleistung (Muskelhypothek) Arbeiten, die du oder Familie/Freunde selbst erbringen — üblich Maler, Bodenleger, Fliesen, Innenausbau, Garten. Spart 15–25 % der jeweiligen Gewerkekosten, wird von der Bank als Eigenkapital-Ersatz anerkannt (Muskelhypothek), aber NUR bis 10–15 % der Gesamtkosten und nur mit realistischer Stundensatz-Kalkulation.
- Endfälliges Darlehen Bei einem endfälligen Darlehen zahlst du während der Laufzeit nur Zinsen — die gesamte Darlehenssumme wird erst am Ende auf einen Schlag fällig.
- Finanzierungszusage Eine Darlehenszusage ist die schriftliche Bestätigung deiner Bank, dass sie dir den Kredit unter bestimmten Bedingungen gewährt — Voraussetzung für den Notartermin.
- Forward-Darlehen Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, die du heute schon zu heutigen Konditionen abschließt — abrufbar in bis zu 60 Monaten, wenn deine alte Zinsbindung ausläuft.
- Gesamtdarlehen Das Gesamtdarlehen ist die Summe aller Darlehenssummen deiner Bausteine — also der Gesamtbetrag, den du dir geliehen hast.
- Gesamtschuldner Gesamtschuldner seid ihr, wenn ihr beide denselben Kredit unterschreibt: Nach § 421 BGB haftet dann jeder von euch für die GANZE Schuld, nicht nur fü…
- Grundbuch Abteilung III Abteilung III listet alle Grundpfandrechte — also Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, mit denen das Grundstück als Sicherheit für Kredite belastet ist.
- Grundschuld Die Grundschuld ist die Sicherheit, die du der Bank auf dein Haus gibst. Falls du den Kredit nicht zurückzahlen kannst, darf die Bank dein Haus verkaufen, um ihr Geld zurückzubekommen.
- Guthabenzins (Bausparvertrag) Der Guthabenzins ist der Zinssatz, den die Bausparkasse dir auf dein angespartes Guthaben zahlt — eine Art Mini-Sparzins für deinen Bausparvertrag.
- Haushaltsnettoeinkommen Das Haushaltsnetto ist die Summe der Nettoeinkommen aller Personen, die den Kredit gemeinsam aufnehmen — meistens du und dein Partner.
- Jahresentgelt (Bausparvertrag) Das Jahresentgelt ist eine jährliche Gebühr, die manche Bausparkassen für die Verwaltung deines Vertrags erheben — oft 12 bis 30 € pro Jahr.
- KfW-Förderung Neubau „Klimafreundlicher Neubau" (KFN 297/298) für energieeffiziente Neubauten (mindestens Effizienzhaus 40 / Klimafreundliches Wohngebäude) und „Wohneigentum für Familien" (WEF 300) für Familien mit Kind und begrenztem Einkommen — beide als zinsverbilligte Kredite, NICHT als Zuschuss (kein Tilgungszuschuss wie bei der Sanierung).
- KfW-Sanierungsförderung Wenn du ein Haus zum Effizienzhaus saniert, gibt es einen zinsverbilligten KfW-Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit plus Tilgungszuschuss zwischen 10 und 45 % je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe.
- KfW-Tilgungszuschuss Ein Tilgungszuschuss ist ein Geschenk des Staates: Die KfW erlässt dir einen Teil deines Darlehens als Belohnung dafür, dass du energieeffizient baust oder sanierst.
- Mischzins Der Mischzins ist der gewichtete Durchschnittszins deiner gesamten Finanzierung. Er berücksichtigt, wie groß jeder Baustein ist und welchen Zinssatz er hat.
- Schuldhaftentlassung Eine Schuldhaftentlassung entlässt einen von zwei Kreditnehmern aus der gemeinsamen Haftung für ein Darlehen – etwa wenn nach einer Trennung eine Per…
- Sollzins Der Sollzins ist der reine Zinssatz, den die Bank für dein Darlehen berechnet — ohne Nebenkosten wie Kontogebühren oder Bereitstellungszinsen.
- Sollzins vs. Effektivzins Der Sollzins ist der reine Zinssatz für dein Darlehen. Der Effektivzins enthält zusätzlich alle Kosten und Gebühren — er zeigt dir die wahren Kosten deines Kredits pro Jahr.
- Sondertilgung Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Zahlung auf dein Darlehen, die du außerhalb deiner normalen monatlichen Rate leistest — sie reduziert deine Restschuld direkt und verkürzt die Laufzeit.
- Tilgung Die Tilgung ist der Teil deiner monatlichen Rate, der deine Schulden tatsächlich reduziert — im Gegensatz zum Zins, der nur die "Miete" für das geliehene Geld ist.
- Tilgungsfreie Anlaufjahre In den tilgungsfreien Anlaufjahren zahlst du nur Zinsen auf dein KfW-Darlehen. Deine Schuld bleibt in dieser Zeit gleich — die eigentliche Tilgung beginnt erst danach.
- Volltilgerdarlehen Ein Volltilgerdarlehen ist ein Annuitätendarlehen, das innerhalb der Zinsbindung komplett zurückgezahlt wird — keine Restschuld, kein Anschlusszins-Risiko.
- Vorausdarlehen Das Vorausdarlehen ist ein Sofort-Kredit über die volle Bausparsumme, auf den du nur Zinsen zahlst. Parallel sparst du den Bausparvertrag an — bei Zuteilung löst das Bausparguthaben plus -darlehen das Vorausdarlehen ab.
- Vorfälligkeitsentschädigung Wenn du dein Darlehen vor Ende der Zinsbindung kündigst, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) als Ausgleich für die entgangenen Zinsen.
- Wohn-Riester Wohn-Riester (Eigenheimrente) ist eine staatliche Förderung, mit der du Riester-Zulagen und Steuervorteile in deine selbstgenutzte Immobilie steckst — entweder über einen Bausparvertrag, ein Tilgungsdarlehen oder eine Kombi.
- Wohnungsbauprämie Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss von 10 % auf deine Bauspar-Sparbeiträge — max. 70 € pro Jahr für Singles, 140 € für Paare.
- Zinsbindung Die Zinsbindung ist der Zeitraum, in dem dein Zinssatz garantiert gleich bleibt. Danach musst du neu verhandeln — und der Zins kann höher oder niedriger sein.
Kauf & Kosten
- 14-Tage-Frist vor der Beurkundung Das Beurkundungsgesetz (§17 Abs. 2a BeurkG) verpflichtet den Notar, Verbrauchern den Vertrag mindestens 2 Wochen vor dem Termin zur Verfügung zu stellen — damit du in Ruhe lesen, prüfen und Fragen klären kannst.
- Bauherren-Haftpflicht Während der Bauphase haftest du als Bauherr für Schäden, die durch die Baustelle entstehen — Passanten, Nachbarn, Schäden an Nachbargrundstücken. Die Versicherung kostet 80–250 €/Jahr (einmalig für gesamte Bauzeit) und sollte mindestens 5 Mio. € Deckungssumme haben.
- Bauleistungsversicherung Sie versichert das Bauwerk selbst gegen unvorhergesehene Schäden während der Bauphase: Sturm, Hochwasser, Diebstahl fest verbauter Teile, Vandalismus, Konstruktionsfehler. Kostet 200–600 € (einmalig für die Bauzeit) und greift für die typische Bauzeit von 9–18 Monaten.
- Bauträger-Bonität Du brauchst eine Auskunft von Creditreform oder Schufa Business (kostet 80–150 €), die Bilanzen der letzten 2–3 Jahre und Referenzen abgeschlossener Projekte. Geht der Bauträger pleite, hängst du im schlimmsten Fall mit halbem Rohbau und Restzahlung in der Luft.
- Bauvertragsarten Drei Hauptmodelle: Verbraucherbauvertrag nach BGB (§650i ff., höchster Schutz), Werkvertrag nach VOB/B (in Deutschland verbreitet, aber Verbraucherrechte eingeschränkt) und Generalunternehmer-Vertrag (ein Anbieter steuert alle Gewerke, Festpreis, klare Verantwortlichkeit).
- Bemusterung Du wählst beim Bauträger die Ausstattung aus — Fliesen, Türen, Sanitär, Bodenbelag. Standard-Auswahl ist im Kaufpreis enthalten, Sonderwünsche kosten extra und summieren sich schnell auf 20.000–40.000 €.
- Bruchteilsgemeinschaft Eine Bruchteilsgemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen eine Immobilie gemeinsam kaufen und jeder mit einem festen, ideellen Anteil ins Grundbuch…
- Eigenleistung und Grunderwerbsteuer Beim Kauf eines Grundstücks mit anschließendem Hausbau fällt Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je Bundesland) NUR auf das Grundstück an — nicht auf das Haus, sofern Grundstück und Bau separat verkauft/beauftragt werden. Eigenleistungen senken den steuerpflichtigen Bauanteil zusätzlich.
- Erbengemeinschaft Wenn mehrere Personen gemeinsam geerbt haben (§ 2032 BGB), müssen ALLE dem Verkauf zustimmen und beim Notar mitwirken — Mehrheit reicht nicht.
- Erbnachweis (Erbschein) Das Grundbuchamt akzeptiert nur drei Nachweisformen (§ 35 GBO): Erbschein, notariell beurkundetes Testament zusammen mit Eröffnungsprotokoll, oder Europäisches Nachlasszeugnis.
- Erschließungskosten Bei einem unerschlossenen Grundstück: 20.000–30.000 € und mehr für ein normales Wohnbaugrundstück. Setzt sich zusammen aus Hausanschlüssen (Strom, Wasser, Abwasser, Telekom) 10.000–15.000 €, plus dem Erschließungsbeitrag der Gemeinde nach §127 BauGB für Straße und öffentlichen Kanal.
- Fertigstellungssicherheit Eine Bankbürgschaft des Bauträgers über 5 % der Bausumme, die dir die Fertigstellung garantiert — geht der Bauträger pleite, kann ein anderes Unternehmen mit dem Geld weiterbauen. Pflicht nach §650m BGB bei Verbraucherbauverträgen.
- Feuerrohbauversicherung Beitragsfreie Mit-Versicherung des Rohbaus über die spätere Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Brand, Blitz und Explosion bis zur Bezugsfertigkeit ab — komplementär zur Bauleistungsversicherung (deckt Sturm, Vandalismus, Diebstahl von fest verbauten Teilen).
- Gewährleistungseinbehalt Du behältst nach Abnahme rund 5 % der Bausumme für eine vereinbarte Frist ein (üblich 2 bis 5 Jahre), um damit eventuelle Mängel beseitigen zu lassen, falls der Bauträger nicht mehr reagiert oder pleite geht.
- Grundbuch Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das alle Eigentumsverhältnisse und Belastungen eines Grundstücks dokumentiert — Eigentümer, Hypotheken, Wegerechte, Wohnrechte.
- Grundbuch Abteilung II Abteilung II listet alle Lasten und Beschränkungen am Grundstück — Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte, Reallasten oder Nutzungsbeschränkungen.
- Grundsteuer Eine jährliche Steuer der Gemeinde auf Grundstücke und Gebäude — typisch 200–1.200 €/Jahr für ein EFH. Seit 2025 gilt das neue Grundsteuermodell: Hebesätze und Berechnungsgrundlage haben sich in fast allen Gemeinden geändert. Bei Bestandskäufen wichtig, weil sie die Nebenkosten dauerhaft erhöht.
- Hausgeld Das Hausgeld ist dein monatlicher Beitrag an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für Betriebskosten, Verwaltung und Instandhaltungsrücklage.
- Immobilien-GbR Bei einer Immobilien-GbR gründet ihr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und die GbR – nicht jeder von euch einzeln – wird Eigentümerin der Immobi…
- Instandhaltungsrücklage Die Instandhaltungsrücklage ist ein Sparguthaben der WEG für größere Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum.
- Kaufnebenkosten Kaufnebenkosten sind die Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen — Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und eventuell Makler.
- MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt, wann und in welcher Höhe der Bauträger Zahlungen verlangen darf — gestaffelt nach Baufortschritt in maximal 7 Raten. Sie schützt davor, dass du voll bezahlst, bevor das Haus fertig ist.
- MaBV-Zahlungsplan In maximal 7 Raten gestaffelt nach Baufortschritt: Erdarbeiten/Bodenplatte 30 %, Rohbau 28 %, Fenster/Dach/Innenputz/Heizung/Sanitär gestaffelt, Fertigstellung 3,5 %. Jede Rate erst nach Erreichen des Bautenstands.
- Maklerprovision Seit 23.12.2020 gilt für Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern das Halbteilungsprinzip: Verkäufer und Käufer zahlen jeweils die Hälfte der Maklerprovision — der Käufer NIE mehr als der Verkäufer.
- Minderjährige Miterben Sobald ein Minderjähriger an der Immobilie miterbt, muss das Familiengericht dem Verkauf zustimmen — auch wenn sein Anteil winzig ist.
- Nacherbenvermerk Der Verkäufer ist Vorerbe — er hat geerbt unter der Bedingung, dass nach seinem Tod oder einem bestimmten Ereignis jemand anderes (der Nacherbe) erbt — und darf die Immobilie deshalb nicht frei verkaufen (§ 2113 BGB).
- Notarkosten Notar und Grundbuchamt zusammen kosten ca. 1,5–2 % des Kaufpreises — Notar ca. 1–1,5 %, Grundbuchamt ca. 0,5 %. Die Gebühren sind bundesweit gleich, geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
- Partnerschaftsvertrag Ein Partnerschaftsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, mit dem unverheiratete Paare regeln, wer wie viel zur gemeinsamen Immobilie beigetragen…
- Schenkungsteuer Schenkungsteuer fällt an, wenn dir jemand zu Lebzeiten Geld oder einen Miteigentumsanteil überträgt und der Wert über deinem persönlichen Freibetrag…
- Sonderumlage Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung aller WEG-Eigentümer für eine außerplanmäßige Großmaßnahme, die die Instandhaltungsrücklage nicht deckt.
- Sonderwünsche beim Bauträger Sonderwünsche (alles außerhalb der Standard-Baubeschreibung) werden vom Bauträger einzeln berechnet — oft mit 10–25 % Aufschlag auf den eigentlichen Materialpreis. Plane realistisch 15.000–30.000 € extra für ein typisches Einfamilienhaus.
- Steht der Verkäufer im Grundbuch? Bevor du kaufst, prüfst du im Grundbuchauszug Abt. I, wer als Eigentümer eingetragen ist — wenn das nicht der Verkäufer ist, gibt es einen Grund, den du klären musst.
- Straßenausbaubeitrag Wenn die Gemeinde eine bestehende Straße erneuert (Asphalt, Gehweg, Beleuchtung, Kanal), kann sie die Kosten anteilig auf die Anlieger umlegen — typisch 5.000–25.000 € pro Hauseigentümer. Sie haben nichts mit der Erschließung zu tun, sondern kommen Jahre oder Jahrzehnte später.
- Teilungsversteigerung Eine Teilungsversteigerung ist das gesetzliche Notventil, wenn sich eine Miteigentümergemeinschaft nicht einigen kann. Nach den §§ 749 und 753 BGB da…
- Testamentsvollstreckung im Grundbuch Ein vom Erblasser eingesetzter Testamentsvollstrecker (TV) verkauft anstelle der Erben — sein Vermerk steht in Grundbuch Abt. II, sein Name aber nicht.
- Übergabeprotokoll Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe — Zählerstände, Mängel, übergebene Schlüssel, Schadensliste.
- Vertragsstrafe beim Bau Eine im Bauvertrag vereinbarte Pauschalzahlung, die der Bauträger bei Verzug schuldet — typisch 0,2–0,3 % der Bausumme pro Werktag, gedeckelt auf 5 % insgesamt. Sie schützt dich vor endlosen Bauverzögerungen.
- Vorkaufsrecht Ein Vorkaufsrecht gibt einer dritten Partei das Recht, beim Verkauf vorrangig zu kaufen — zu denselben Konditionen wie du. Üblich sind Mieter-, Gemeinde- oder familiäre Vorkaufsrechte.
- WEG-Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan ist das Budget der WEG für ein Jahr — alle erwarteten Einnahmen (Hausgeld) und Ausgaben (Verwaltung, Heizung, Reparaturen, Rücklage), aufgeschlüsselt nach Wohnung.
- Wohngebäudeversicherung Die Wohngebäudeversicherung des Verkäufers geht automatisch auf dich über (§ 95 VVG) und läuft beitragspflichtig weiter. Du hast 1 Monat nach Grundbucheintragung Sonderkündigungsrecht — danach gilt die reguläre Kündigungsfrist (meist Jahresende).
Immobilie & Zustand
- Abnahmeprotokoll Jeder festgestellte Mangel muss mit Datum, Beschreibung und Frist zur Beseitigung dokumentiert werden — auch Kleinigkeiten. Was nicht im Protokoll steht, gilt rechtlich als akzeptiert.
- Altlasten Eine behördliche Liste, die kontaminierte Flächen erfasst — ehemalige Tankstellen, Chemiebetriebe, Deponien, Müllkippen. Wer ein Grundstück mit Altlast kauft, haftet für die Sanierung.
- Aufteilungsplan Der Aufteilungsplan ist die zeichnerische Darstellung deiner Eigentumswohnung — alle Räume mit Nummern und die Grenze zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
- Bauabnahme Der formale Akt, mit dem du das fertige Haus vom Bauträger übernimmst (§640 BGB). Ab Abnahme läuft die 5-jährige Gewährleistungsfrist, du übernimmst die Beweislast für Mängel und musst die Schlussrate zahlen.
- Baubeschreibung Nach §650j BGB Pflicht für Verbraucherbauverträge: Bauausführung, Energiestandard, Bauzeit, Innenausbau, Sanitär, Heizung, Elektrik — jeweils mit konkreten Angaben (Marke, Typ, Maße). Keine Schwammigkeit wie „bauseits üblich" oder „in marktüblicher Qualität".
- Baugenehmigung Antrag bei der unteren Bauaufsicht (meist Landratsamt oder Stadt) durch einen bauvorlageberechtigten Architekten/Ingenieur. Bearbeitungszeit 2–6 Monate, Kosten 0,3–1,0 % der Bausumme. Nach Erteilung meist 2–4 Jahre gültig, je nach Bundesland.
- Baulast Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Bauamt — z. B. eine Abstandsfläche für den Nachbarn freizuhalten oder eine Zufahrt zu gewähren.
- Bausachverständiger Ein Bausachverständiger prüft die Bausubstanz vor dem Kauf, schätzt den Sanierungsaufwand und deckt versteckte Mängel auf — besonders sinnvoll bei Bestandsimmobilien älter als 30 Jahre.
- Bautagebuch Tägliche Dokumentation des Baufortschritts mit Datum, Wetter, anwesenden Gewerken, ausgeführten Arbeiten und Auffälligkeiten. Beim Bauträger meist von der Bauleitung geführt, beim Eigenbau führst du es selbst oder dein Architekt.
- Bauvoranfrage Mit einer Bauvoranfrage klärst du beim Bauamt verbindlich, ob und wie du auf einem Grundstück bauen darfst — bevor du das Grundstück kaufst oder einen Architekten beauftragst.
- Bebauungsplan Der Bebauungsplan (B-Plan) legt fest, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf — Gebäudehöhe, Dachform, Abstandsflächen, Grundflächenzahl.
- Beschluss-Sammlung (WEG) Die Beschluss-Sammlung ist die zentrale Liste aller gültigen Beschlüsse deiner WEG — im Gegensatz zu einzelnen Protokollen siehst du hier kompakt, was wirklich gilt.
- Bleileitungen Bleileitungen geben Blei ans Trinkwasser ab und sind gesundheitsschädlich, besonders für Kinder und Schwangere. Seit 2013 müssen sie nach Trinkwasserverordnung ausgetauscht werden.
- Bodengutachten Ein Baugrundgutachten untersucht die Tragfähigkeit des Bodens, den Grundwasserstand und mögliche Schadstoffe — Grundlage für die Statik der Bodenplatte oder Kellerplanung.
- Dachdämmung-Pflicht Nachrüstpflicht gilt für die oberste Geschossdecke (also die Decke unterm ungenutzten Dachboden) — wenn der Dachboden ausgebaut ist, gilt die Pflicht für das Dach selbst. Beides muss mind. U-Wert 0,24 W/(m²·K) erreichen.
- Denkmalschutz Bei einem Baudenkmal musst du Sanierungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde abstimmen. Im Gegenzug gibt es erhebliche Steuervorteile (Denkmal-AfA).
- Effizienzhaus Eine Effizienzhaus-Stufe sagt, wie viel Energie ein Haus im Vergleich zu einem Referenz-Neubau verbraucht — EH 40 verbraucht 40 %, EH 100 100 %. Die Stufe entscheidet über Förderhöhe und Heizkosten.
- Energieausweis Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist — auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (energetisch schlecht).
- Energieberater Ein Energieberater erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), berechnet KfW-Effizienzhaus-Stufen und ist Pflicht für die meisten staatlichen Förderungen (BAFA, KfW).
- Energieklasse nach Baujahr Das Baujahr verrät grob, welcher Wärmeschutz-Standard galt — unsanierte Häuser landen meistens in dem dazu passenden Klassen-Bereich.
- Feuchter Keller Ein feuchter Keller ist nicht zwangsläufig ein Dealbreaker, aber die Sanierung kann teuer werden — je nach Ursache zwischen 5.000 und 50.000 €.
- Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die grobe Planung der Gemeinde, wie ihr Gebiet künftig genutzt werden soll — Wohnbau, Gewerbe, Landwirtschaft, Grünfläche.
- Flurkarte Die Flurkarte (auch Liegenschaftskarte) ist die amtliche Karte mit den genauen Grenzen, Flurstücksnummern und Größenangaben deines Grundstücks.
- GEG-Pflichten beim Hauskauf Beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses musst du innerhalb von 2 Jahren drei Nachrüstpflichten erfüllen: oberste Geschossdecke dämmen, Heizungsrohre in unbeheizten Räumen dämmen und alte Konstanttemperaturkessel (älter als 30 Jahre) austauschen.
- Gemeinschaftsordnung Die Gemeinschaftsordnung ist der „Vertrag zwischen den Eigentümern“ deiner WEG — sie regelt Stimmrechte, Kostenverteilung, Nutzungsregeln und Sondernutzungsrechte.
- Gewährleistung beim Neubau 5 Jahre ab Abnahme (§634a BGB), für arglistig verschwiegene Mängel sogar 30 Jahre. In diesen 5 Jahren muss der Bauträger Mängel kostenlos beseitigen, die auf seinen Pfusch zurückgehen.
- GRZ und GFZ Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil des Grundstücks bebaut werden darf. Die Geschossflächenzahl (GFZ) regelt die Summe aller Geschossflächen im Verhältnis zum Grundstück.
- Hanglage Hanglagen brauchen aufwändigere Fundamente, Stützmauern, terrassierte Außenanlagen und oft eine Tiefgarage statt Carport — Mehrkosten von 10–20 % gegenüber dem Bau auf ebenem Grund.
- Heizung im Neubau (GEG) Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen — Wärmepumpe, Fernwärme, Holzpellet, Hybrid mit Solarthermie. Reine Gas- oder Ölheizung sind im Neubau praktisch ausgeschlossen.
- Heizung in der Eigentumswohnung In Eigentumswohnungen gibt es zwei Modelle: Zentralheizung der WEG (warm umgelegt) oder eigene Etagenheizung (Gas-Therme, Wärmepumpe) in deiner Wohnung.
- Heizungs-Austauschpflicht (GEG) Konstanttemperaturkessel (Öl oder Gas), die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden — Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen, die dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren.
- Heizungsarten im Vergleich Die häufigsten Heizungen sind Gas, Öl, Wärmepumpe, Fernwärme und Pellets. Sie unterscheiden sich stark in Investitionskosten, Verbrauchskosten und GEG-Konformität.
- Hochwasser-Risiko Schau in die ZÜRS-Geo-Karte (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) der Versicherer — sie teilt Grundstücke in vier Klassen ein. In Klasse 3 oder 4 wird Elementarschadenversicherung teuer oder gar nicht mehr angeboten.
- Hoher Grundwasserstand Wenn das Grundwasser höher als die geplante Kellersohle steht, brauchst du eine „Weiße Wanne" — wasserundurchlässigen Beton statt Standardkeller. Mehrkosten: 8.000–15.000 €.
- Kampfmittel Wenn das Grundstück in einem Bombardierungsgebiet des 2. Weltkriegs liegt — größere Städte, Industriestandorte, Bahnknoten. Vor Tiefbau prüft der Kampfmittelräumdienst per Luftbild-Analyse, ob Verdachtsflächen vorliegen.
- Kommunale Wärmeplanung Jede Kommune muss einen Plan vorlegen, in dem steht, wie die Wärmeversorgung künftig klimaneutral aussehen soll — wo Fernwärme kommt, wo Wärmepumpe sinnvoll ist, wo Wasserstoff geplant ist. Der Plan ist die Grundlage für deine Heizungsentscheidung.
- Lüftungsanlage Eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) tauscht verbrauchte gegen frische Luft, ohne Fenster zu öffnen. Bei Neubau und EH40/EH55-Standard faktisch Pflicht, weil das Haus zu dicht ist für reinen Fensterlüftung.
- Miteigentumsanteil (MEA) Der Miteigentumsanteil ist dein rechnerischer Anteil am Gesamtgrundstück und Gebäude — angegeben in Tausendsteln. Er bestimmt meist deine Kostenverteilung in der WEG. Beim Stimmrecht gilt dagegen gesetzlich das Kopfprinzip (eine Stimme pro Eigentümer, § 25 WEG) — nach MEA wird nur abgestimmt, wenn die Teilungserklärung das ausdrücklich vorsieht.
- Photovoltaik beim Hauskauf Beim Eigentümerwechsel gehen Anlage und EEG-Vergütungsanspruch auf dich über — du musst dem Netzbetreiber den Wechsel melden. Die Einspeisevergütung läuft 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage, nicht ab Kauf.
- Sanierungsnachweis Rechnungen mit Datum, Firma und Leistungsbeschreibung; Wartungsbücher (Heizung, Schornstein, Dach); KfW-/BAFA-Bescheinigungen; Fachunternehmer-Erklärungen. Mündliche Aussagen ("alles 2015 saniert") sind im Streitfall wertlos.
- Schutzgebiete Wasserschutz-, Natur-, Landschaftsschutz- oder FFH-Gebiete können erhebliche Bauauflagen mit sich bringen — oder einen Neubau ganz verhindern.
- Setzrisse Setzrisse entstehen, wenn sich der Baugrund unter dem Haus bewegt — im Gegensatz zu harmlosen Putzrissen verlaufen sie durchs Mauerwerk und können statisch relevant sein.
- Sondernutzungsrecht Ein Sondernutzungsrecht erlaubt dir, einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums alleine zu nutzen — z. B. einen Gartenanteil, Stellplatz oder Kellerraum.
- Teilungserklärung Die Teilungserklärung regelt, welche Teile des Gebäudes dir gehören (Sondereigentum) und welche allen Eigentümern gemeinsam (Gemeinschaftseigentum).
- Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Bedarf basierend auf Bausubstanz und Anlagentechnik — und ist deutlich aussagekräftiger.
- Wärmeanschluss und Fernwärme Seit 2024 verbietet das GEG neue reine Gasheizungen in vielen Fällen — relevant sind Wärmepumpe (Strom, fast überall möglich), Fernwärme (nur in dicht bebauten Gebieten), Biomasse (Pellets, Holz) oder Hybridlösungen. Ein Gasanschluss ist nur dann sinnvoll, wenn ohnehin verfügbar und mit 65 %-EE-Pflicht kombinierbar.
- Warmwasserbereitung Zentral: Heizkessel oder Wärmepumpe heizt einen Warmwasserspeicher (200–400 l) — gut für mehrere Personen, Komfort, aber Stand- und Zirkulationsverluste. Dezentral: Durchlauferhitzer pro Zapfstelle — kein Speicherverlust, aber höhere Stromkosten bei intensiver Nutzung.
- WEG-Protokolle Die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zeigen dir, wie die WEG funktioniert — welche Konflikte es gibt, welche Sanierungen anstehen und wie hoch die Rücklage wirklich ist.
- Zwischenabnahme Bei verdeckten Gewerken, die später nicht mehr sichtbar sind — Bewehrung vor dem Betonieren, Rohinstallation vor dem Verputzen, Dämmung vor der Verkleidung. Was zugebaut ist, kannst du später nicht mehr prüfen.
Kein Begriff gefunden. Tipp: einfacher schreiben.
Mehr als 140 weitere Begriffe erklärt Hausbiber direkt in der App — immer dort, wo sie im Tilgungsplan, in den Bausteinen oder in der Checkliste auftauchen.
Begriffe verstehen, wo sie auftauchen
In der Hausbiber-App tippst du auf das Fragezeichen neben jedem Fachbegriff — und bekommst genau diese Erklärung, passend zu deinen eigenen Zahlen. Werbefrei, ohne Vermittlung.