Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer der Gemeinde auf Grundstück und Gebäude — du zahlst sie jedes Jahr, solange du Eigentümer bist. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Berechnung: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Für ein normales Einfamilienhaus liegt sie meist zwischen 200 und 1.200 € pro Jahr, in teuren Großstädten auch deutlich höher. Nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer — die zahlst du nur einmal beim Kauf.

Was ist die Grundsteuer — und wie unterscheidet sie sich von der Grunderwerbsteuer?

Die Grundsteuer ist eine laufende Steuer: Die Gemeinde erhebt sie jedes Jahr auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Solange dir die Immobilie gehört, zahlst du sie — meist in vier Raten pro Jahr (15. Februar, Mai, August, November) oder per Dauerauftrag.

Verwechsle sie nicht mit der Grunderwerbsteuer. Die fällt nur ein einziges Mal an, nämlich beim Kauf (3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises, je nach Bundesland), und gehört zu den Kaufnebenkosten. Die Grundsteuer dagegen ist eine Dauerbelastung, die in deine monatliche Haushaltsrechnung gehört — ähnlich wie das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung.

Es gibt drei Arten:

  • Grundsteuer A — für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
  • Grundsteuer B — für bebaute und unbebaute Grundstücke. Das ist die, die dich beim Hauskauf betrifft.
  • Grundsteuer C — eine seit 2025 mögliche höhere Steuer für baureife, aber unbebaute Grundstücke. Gemeinden dürfen sie nutzen, um Spekulation zu bremsen (Hamburg setzt für solche Flächen z. B. einen Sonderhebesatz an).

Wie wird die Grundsteuer seit 2025 berechnet?

Bis Ende 2024 beruhte die Grundsteuer auf den sogenannten Einheitswerten — Stand 1964 (West) bzw. 1935 (Ost). Das Bundesverfassungsgericht erklärte das für veraltet und ungerecht. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deshalb eine reformierte Berechnung über drei Faktoren:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

  1. Grundsteuerwert — der vom Finanzamt aus deiner Grundsteuererklärung ermittelte Wert. Im Bundesmodell fließen Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Baujahr und eine pauschale Miete ein.
  2. Steuermesszahl — gesetzlich festgelegt. Im Bundesmodell beträgt sie 0,031 % (0,31 ‰) für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohngrundstücke) und 0,034 % (0,34 ‰) für sonstige Grundstücke. Grundsteuerwert × Steuermesszahl ergibt den Grundsteuermessbetrag.
  3. Hebesatz — der Prozentsatz, den deine Gemeinde selbst festlegt. Er ist der große Hebel und schwankt enorm.

Den fertigen Betrag musst du nicht selbst ausrechnen — er steht im Grundsteuerbescheid der Kommune. Die drei Faktoren zu kennen hilft aber zu verstehen, warum dein Nachbarort plötzlich teurer sein kann als deiner.

Beispiel: Einfamilienhaus im Bundesmodell

Nimm ein Einfamilienhaus, für das das Finanzamt einen Grundsteuerwert von 300.000 € festgesetzt hat.

SchrittRechnungErgebnis
Messbetrag300.000 € × 0,031 %93 €
Hebesatz 400 %93 € × 4,0372 € / Jahr
Hebesatz 600 %93 € × 6,0558 € / Jahr
Hebesatz 900 %93 € × 9,0837 € / Jahr

Gleiches Haus, gleicher Wert — und trotzdem mehr als das Doppelte Unterschied, nur weil die Gemeinde einen anderen Hebesatz hat. Genau deshalb ist die Lage entscheidend, nicht nur der Hauswert.

Warum der Hebesatz so stark schwankt

Den Hebesatz legt jede Kommune jährlich selbst fest — und die Spanne ist gewaltig. 2025 reicht sie von wenigen Gemeinden mit unter 100 % bis zu Sätzen über 1.000 %. Hamburg etwa erhebt bei der Grundsteuer B 975 %, Berlin senkte zum Reformstart von 810 % auf 470 %, Bremerhaven hob auf 896 % an.

Die Reform sollte eigentlich aufkommensneutral sein — die Gemeinden sollten in Summe nicht mehr einnehmen als vorher. In der Praxis haben viele Kommunen die Umstellung genutzt, um den Hebesatz anzuheben. Das ist rechtlich zulässig, auch wenn es dem Versprechen widerspricht. Für dich heißt das: Was deine Grundsteuer kostet, hängt mehr von der Gemeinde ab als vom Bund.

Bundesmodell oder eigenes Landesmodell?

Über eine Öffnungsklausel im Grundgesetz dürfen die Bundesländer eigene Wege gehen. Elf Länder rechnen nach dem Bundesmodell (wertabhängig). Fünf Länder haben ein eigenes Modell, und zwei weichen nur bei der Steuermesszahl ab:

LandModellKurz erklärt
11 Länder (u. a. NRW, Berlin, Brandenburg, RLP, S-H)Bundesmodellwertabhängig: Bodenrichtwert, Fläche, Baujahr, Miete
Baden-Württembergmodifiziertes Bodenwertmodellnur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert; 30 % Abschlag bei Wohnnutzung
Bayernreines Flächenmodellnur Flächen von Grund und Gebäude — der Wert spielt keine Rolle
HamburgWohnlagenmodellFlächenmodell mit Lagefaktor (gut/normal)
HessenFlächen-Faktor-ModellFläche plus Lagefaktor
NiedersachsenFläche-Lage-ModellFläche plus Lagefaktor
Saarland, SachsenBundesmodell mit eigener Messzahlnur abweichende Steuermesszahlen

Praktische Folge: In Bayern zahlen ein günstiges und ein teures Haus mit gleicher Fläche dieselbe Grundsteuer — der Wert zählt nicht. Im Bundesmodell schlägt eine teure Lage dagegen voll durch. Wenn du Häuser in verschiedenen Bundesländern vergleichst, vergleichst du also nicht nur Hebesätze, sondern unterschiedliche Logiken.

Worauf du beim Kauf achten kannst

  • Frag nach dem aktuellen Grundsteuerbescheid (2025 oder neuer). Der alte Betrag von vor 2025 ist nach der Reform nicht mehr aussagekräftig — er kann nach oben oder unten stark abweichen.
  • Rechne die Grundsteuer in deine laufenden Kosten ein, nicht in die einmaligen Kaufnebenkosten. Sie kommt jedes Jahr obendrauf, neben Versicherung, Instandhaltung und ggf. Hausgeld.
  • Bei vermieteten Objekten ist die Grundsteuer als Betriebskosten auf Mieter umlegbar. Wohnst du selbst, trägst du sie voll.
  • Als grobe Hausnummer liegt die jährliche Grundsteuer oft bei rund 0,1 bis 0,3 % des Verkehrswerts — aber das ist nur eine Orientierung. Der echte Betrag steht im Bescheid.

Ob ein konkreter Bescheid korrekt ist oder sich ein Einspruch lohnt, hängt von deinem Einzelfall ab — das gehört in die Hände eines Steuerberaters. Die Grundsteuer rechnet Hausbiber nicht aus; sie ist eine laufende Steuer der Gemeinde, kein Bestandteil deiner Finanzierung. In deiner Haushaltsrechnung solltest du sie aber als festen Jahresposten mitführen — neben Rate, Hausgeld und Rücklagen.

Häufige Fragen

Wie wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet?

Über drei Faktoren: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt aus deiner Grundsteuererklärung, die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt (im Bundesmodell 0,031 % für Wohngrundstücke), und den Hebesatz bestimmt deine Gemeinde. Den fertigen Betrag steht im Grundsteuerbescheid deiner Kommune.

Wie hoch ist die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus?

Sehr unterschiedlich, weil der Hebesatz von Gemeinde zu Gemeinde stark schwankt. Für ein typisches Einfamilienhaus liegt sie meist zwischen 200 und 1.200 € pro Jahr. In Hochpreislagen wie Hamburg (Hebesatz 975 % seit 2025) kann sie auch darüber liegen. Frag beim Kauf nach dem aktuellen Bescheid des Vorbesitzers.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer zahlst du einmalig beim Kauf (3,5–6,5 % des Kaufpreises, je nach Bundesland). Die Grundsteuer zahlst du danach jedes Jahr, solange dir die Immobilie gehört. Die eine ist Teil der Kaufnebenkosten, die andere eine laufende Belastung.

Kann der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Ja. Bei vermieteten Objekten darf der Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen (Betriebskostenverordnung), sofern es im Mietvertrag vereinbart ist. Wohnst du selbst in der Immobilie, trägst du sie komplett selbst.

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