Hausgeld
Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die du als Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft (WEG) zahlst — für Betriebskosten, Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage des Gebäudes. Es ist das, was bei einer Eigentumswohnung dem entspricht, was Mieter „Nebenkosten" nennen, plus Verwaltung und Rücklage. Üblich sind grob 3 bis 4,50 € pro Quadratmeter im Monat: Eine 70-m²-Wohnung kostet so rund 245 € Hausgeld monatlich, also etwa 2.940 € im Jahr — zusätzlich zur Kreditrate.
Was ist Hausgeld — und warum zahlst du es?
Wenn du eine Eigentumswohnung kaufst, gehört dir nicht nur deine Wohnung, sondern auch ein Anteil am Gemeinschaftseigentum: Dach, Treppenhaus, Fassade, Heizung, Aufzug, Garten. Diese gemeinsamen Teile kosten Geld im Betrieb und in der Pflege — und damit nicht jeder einzeln abrechnen muss, zahlen alle Eigentümer monatlich einen Vorschuss in einen gemeinsamen Topf. Dieser Vorschuss ist das Hausgeld.
Du zahlst es an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), vertreten durch die Hausverwaltung. Rechtlich ist es ein Vorschuss auf die voraussichtlichen Kosten des laufenden Jahres (§ 28 Wohnungseigentumsgesetz). Wichtig: Das Hausgeld deckt nur das Gemeinschaftseigentum. Strom und Internet für deine Wohnung, deine eigene Hausratversicherung oder Reparaturen innerhalb deiner vier Wände sind nicht drin — die zahlst du separat.
Beim Kauf eines Hauses statt einer Wohnung gibt es kein Hausgeld, weil es keine Gemeinschaft gibt. Dafür trägst du dort alle Instandhaltungskosten allein.
Woraus setzt sich das Hausgeld zusammen?
Das Hausgeld besteht aus drei Blöcken:
- Betriebskosten — die laufenden Kosten des Gebäudes: Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr, Hausstrom, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und — falls vorhanden — Aufzug und Tiefgarage.
- Verwaltungskosten — die Vergütung der Hausverwaltung und die Kontoführung der Gemeinschaft. Pro Wohnung sind das oft 20 bis 30 € im Monat.
- Instandhaltungsrücklage — Geld, das die Gemeinschaft anspart, um größere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum bezahlen zu können, ohne dass jeder Eigentümer im Schadensfall plötzlich viel auf einmal zahlen muss. Mehr dazu unter Instandhaltungsrücklage.
Wie viel jeder zahlt, richtet sich nach den Miteigentumsanteilen aus der Teilungserklärung — meist nach Wohnfläche (§ 16 WEG). Wer die größere Wohnung hat, zahlt also mehr Hausgeld.
Beispiel: 70-m²-Wohnung mit 3,50 € pro Quadratmeter
Nimm eine Eigentumswohnung mit 70 m² Wohnfläche in einem normalen Mehrparteienhaus. Das Hausgeld liegt bei 3,50 € pro Quadratmeter im Monat.
| Posten | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Hausgeld pro Monat | 70 m² × 3,50 € | 245 € |
| Hausgeld pro Jahr | 245 € × 12 | 2.940 € |
| davon Rücklage (~1 €/m²) | 70 m² × 1,00 € | 70 € / Monat |
Das Hausgeld kommt zusätzlich zur Kreditrate. Wenn deine monatliche Rate 1.200 € beträgt, liegt deine echte Wohnbelastung bei rund 1.445 € — plus Grundsteuer als Jahresposten. Genau deshalb gehört das Hausgeld in jede ehrliche Haushaltsrechnung, nicht erst in die Fußnote.
Die Spanne ist groß: Bei 3 €/m² wären es 210 € im Monat, bei 4,50 €/m² schon 315 €. Was den Unterschied macht, sind vor allem aufwendige Anlagen — Aufzug, Tiefgarage, Schwimmbad, Concierge oder Fernwärme — und der Zustand des Gebäudes.
Umlagefähig oder nicht: was bei Vermietung an dir hängen bleibt
Wenn du die Wohnung selbst bewohnst, ist die Aufteilung egal — du zahlst das ganze Hausgeld. Wenn du vermietest, wird sie entscheidend, denn nicht alles darfst du über die Nebenkostenabrechnung an deinen Mieter weitergeben:
| Teil des Hausgelds | Auf Mieter umlegbar? |
|---|---|
| Betriebskosten (Wasser, Heizung, Müll, Versicherung, Hausmeister, Aufzug …) | Ja — soweit im Mietvertrag vereinbart (§ 2 BetrKV) |
| Verwaltungskosten der WEG | Nein |
| Zuführung zur Instandhaltungsrücklage | Nein |
Faustregel für Vermieter: Die Betriebskosten holst du dir vom Mieter zurück, Verwaltung und Rücklage bleiben deine eigene Belastung. Der nicht umlagefähige Anteil macht oft 20 bis 30 % des Hausgelds aus — das solltest du in deiner Kalkulation nicht vergessen.
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Zwei Dokumente bestimmen, was du zahlst und ob es gepasst hat:
- Wirtschaftsplan — eine Vorausschau auf die erwarteten Kosten des kommenden Jahres, die die Hausverwaltung erstellt. Die Eigentümerversammlung beschließt auf dieser Grundlage die monatlichen Vorschüsse, also dein Hausgeld (§ 28 Abs. 1 WEG).
- Jahresabrechnung — die Abrechnung nach Ablauf des Jahres. Sie zeigt, was die WEG tatsächlich ausgegeben hat. Hast du zu wenig vorausgezahlt, kommt eine Nachzahlung; war es zu viel, bekommst du etwas zurück oder es wird verrechnet.
Reicht das Geld für eine größere, ungeplante Maßnahme nicht — etwa ein neues Dach —, kann die Versammlung eine Sonderumlage beschließen. Die kommt dann einmalig zusätzlich obendrauf und ist für jeden Eigentümer verbindlich.
Worauf du beim Kauf einer Eigentumswohnung achten kannst
Das Hausgeld ist ein laufender Kostenposten, der dich über Jahre begleitet. Vor dem Kauf lohnt der Blick auf drei Dinge:
- Höhe und Plausibilität. Lass dir den aktuellen Wirtschaftsplan und die letzten drei Jahresabrechnungen zeigen. Auffällig niedriges Hausgeld kann bedeuten, dass zu wenig in die Rücklage fließt — und die Lücke kommt später als Sonderumlage zurück.
- Stand der Instandhaltungsrücklage. Frag, wie viel angespart ist. Bei einem älteren Gebäude mit dünner Rücklage steigt das Risiko teurer Sonderumlagen. Ein voller Topf ist beim Kauf bares Geld wert.
- Geplante oder absehbare Sonderumlagen. Stehen Dach, Heizung, Fassade oder Aufzug zur Sanierung an? Ein Blick in die letzten Versammlungsprotokolle zeigt, was die Gemeinschaft schon diskutiert hat.
Ob ein konkretes Hausgeld angemessen ist oder eine bevorstehende Maßnahme den Kaufpreis drücken sollte, hängt vom Einzelfall ab — die Protokolle und der Verwaltervertrag gehören in Ruhe geprüft, im Zweifel mit fachlicher Begleitung. Hausbiber rechnet das Hausgeld nicht in deine Kreditrate ein, weil es kein Bestandteil deiner Finanzierung ist, sondern eine laufende Belastung daneben. In deiner Budgetüberlegung solltest du es aber immer mitführen — als festen Monatsposten neben Rate, Grundsteuer und Versicherung.
Häufige Fragen
Wie viel Hausgeld zahlt man für eine Eigentumswohnung?
Als grobe Orientierung liegt das Hausgeld bei rund 3 bis 4,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Für eine 70-m²-Wohnung sind das etwa 210 bis 315 € monatlich. Wie hoch es genau ausfällt, hängt stark vom Gebäude ab: Aufzug, Tiefgarage, Pool, Concierge oder Fernwärme treiben es nach oben, ein einfaches Mehrparteienhaus ohne solche Anlagen drückt es. Den echten Betrag findest du im aktuellen Wirtschaftsplan der WEG.
Was ist im Hausgeld enthalten?
Drei Blöcke: Betriebskosten (Wasser, Heizung, Müll, Hausstrom, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Gartenpflege, Aufzug), Verwaltungskosten (Vergütung der Hausverwaltung, Kontoführung der Gemeinschaft) und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum wie Dach, Fassade oder Heizung.
Welcher Teil des Hausgelds ist auf Mieter umlegbar?
Nur die Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung (Wasser, Heizung, Müll, Versicherung, Hausmeister und so weiter). Nicht umlagefähig sind die Verwaltungskosten und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage — die trägst du als Eigentümer selbst, auch wenn du vermietest. Bei Vermietung bleibt dieser nicht umlagefähige Teil als echte Belastung an dir hängen.
Was ist eine Sonderumlage?
Eine einmalige Extra-Zahlung, die die Eigentümerversammlung beschließt, wenn die Rücklage für eine größere Maßnahme nicht reicht — etwa ein neues Dach oder eine neue Heizung. Sie kommt zusätzlich zum laufenden Hausgeld und kann je nach Maßnahme schnell vier- bis fünfstellig werden. Frag vor dem Kauf, ob für die nächsten Jahre eine Sonderumlage absehbar ist.