BAFA-Förderung

Die BAFA-Förderung ist ein direkter Zuschuss für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen an deinem Haus (BEG EM) — etwa Dämmung, neue Fenster oder Heizungsoptimierung. Sie beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %. Beispiel: Bei 25.000 € Kosten für eine Fassadendämmung bekommst du 3.750 € geschenkt, mit iSFP-Bonus 5.000 €. Wichtig seit 2024: Die Heizungsförderung läuft nicht mehr über die BAFA, sondern über die KfW. Stand 2026.

Was ist die BAFA-Förderung?

BAFA steht für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es vergibt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen — im Behördendeutsch “BEG EM” für Einzelmaßnahmen.

Der entscheidende Unterschied zur KfW-Sanierungsförderung: Die BAFA gibt dir einen direkten Zuschuss, kein Darlehen. Das Geld musst du nicht zurückzahlen. Und dein Haus muss dafür keine komplette Effizienzhaus-Stufe erreichen — es reicht, dass eine einzelne Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Du kannst also Schritt für Schritt sanieren, eine Maßnahme nach der anderen.

Gefördert wird die Sanierung von Bestandsgebäuden, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten gibt es die BEG EM nicht.

Welche Maßnahmen fördert die BAFA — und welche nicht mehr?

Die BAFA fördert 2026 vier große Bereiche:

  • Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Außenwänden, Kellerdecke und Bodenflächen, dazu neue Fenster, Außentüren und Sonnenschutz.
  • Anlagentechnik (außer Heizung): zum Beispiel der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
  • Heizungsoptimierung: Optimierung einer bestehenden Heizung, etwa ein hydraulischer Abgleich oder der Tausch alter Heizungspumpen.
  • Fachplanung und Baubegleitung: die Kosten für den Energieberater, der die Maßnahme plant und begleitet.

Ein wichtiger Punkt, der oft für Verwirrung sorgt: Den Heizungstausch selbst fördert die BAFA seit 2024 nicht mehr. Wenn du eine alte Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe, eine Biomasse- oder eine Hybridheizung austauschst, läuft die Förderung über die KfW (Programm 458) — nicht mehr über die BAFA. Die BAFA bleibt für die Optimierung einer vorhandenen Heizung zuständig, der KfW gehört der Tausch der Heizung.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss?

Der Grundfördersatz liegt 2026 bei 15 % der förderfähigen Kosten. Dazu gibt es einen Aufschlag:

  • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte. Steht die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), den dir ein Energieberater erstellt hat, steigt der Fördersatz auf 20 %. Der iSFP ist eine Art Sanierungs-Routenplan für dein Haus über mehrere Jahre.

Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt. Für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen gilt eine Höchstgrenze von 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Was darüber liegt, bezuschusst die BAFA nicht — dafür kann der steuerliche Sanierungsbonus (§ 35c EStG) oder die KfW infrage kommen.

Die Kosten des Energieberaters (Fachplanung und Baubegleitung) fördert die BAFA separat mit 50 %. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind dafür bis zu 10.000 € pro Bescheid und Kalenderjahr förderfähig.

Beispiel: Fassadendämmung mit BAFA-Zuschuss

Angenommen, du lässt die Außenwände deines Einfamilienhauses dämmen. Die förderfähigen Kosten liegen bei 25.000 €. Beide Wege durchgerechnet:

VarianteFördersatzZuschussDein Eigenanteil
Ohne iSFP15 %3.750 €21.250 €
Mit iSFP-Bonus20 %5.000 €20.000 €

Die Rechnung ist simpel: förderfähige Kosten × Fördersatz. Bei 15 % bekommst du 3.750 € geschenkt, mit Sanierungsfahrplan 5.000 €. Der iSFP-Bonus bringt dir hier also 1.250 € mehr.

Das Geld zahlt die BAFA nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Rechnungen direkt auf dein Konto — anders als der KfW-Tilgungszuschuss, der mit einer Kreditschuld verrechnet wird. Bleibt deine Maßnahme unter dem Deckel von 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP), wird der volle Betrag berücksichtigt.

BAFA, KfW 261 oder KfW 458 — wer fördert was?

Bei der Gebäudesanierung gibt es drei Fördertöpfe, und es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten, damit du beim richtigen Amt landest:

FörderungWofürForm
BAFA (BEG EM)einzelne Maßnahmen: Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierungdirekter Zuschuss (15 %, mit iSFP 20 %)
KfW 261Komplettsanierung zum Effizienzhauszinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
KfW 458Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Hybrid)direkter Zuschuss (30 %, mit Boni bis 70 %)

Faustregel: Tauschst du einzelne Bauteile Schritt für Schritt, ist die BAFA der Weg. Hebst du das ganze Haus auf einmal auf einen Effizienzhaus-Standard, gehst du zur KfW 261. Geht es um eine neue Heizung, ist die KfW 458 zuständig. Für dieselbe Maßnahme lässt sich nicht doppelt kassieren — du entscheidest dich pro Bauteil für einen Topf.

Worauf du beim Ablauf achten solltest

Zwei Punkte entscheiden darüber, ob du die Förderung überhaupt bekommst:

  • Antrag vor dem Vorhabenbeginn. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung. Seit 2024 funktioniert das so: Du schließt mit dem Fachunternehmen einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung — der Vertrag wird erst rechtskräftig, wenn die Förderzusage da ist. Erst dann stellst du den Antrag über das BAFA-Portal. So gilt der Vertragsschluss nicht als schädlicher Vorhabenbeginn.
  • Energieeffizienz-Experte einbinden. Für viele BAFA-Maßnahmen brauchst du einen Energie-Effizienz-Experten aus der offiziellen Liste (energie-effizienz-experten.de), der die Maßnahme plant und ihre Förderfähigkeit bestätigt. Seine Kosten fördert die BAFA mit 50 % gleich mit.

Ob sich für dich eher die BAFA-Einzelförderung, die KfW 261 oder eine Kombination mit dem steuerlichen Sanierungsbonus rechnet, hängt vom Umfang deiner Sanierung, deiner Steuersituation und deinem Eigenkapital ab. Das ist eine individuelle Rechnung — eine verbindliche Einordnung gehört zu deinem Energieberater und gegebenenfalls zu deinem Steuerberater.

Häufige Missverständnisse

  • “Die BAFA fördert meine neue Wärmepumpe.” Nicht mehr. Seit 2024 ist für den Heizungstausch die KfW (Programm 458) zuständig. Die BAFA fördert nur noch die Optimierung einer bestehenden Heizung, nicht ihren Austausch.
  • “Ich kann den Antrag stellen, sobald die Handwerker beauftragt sind.” Nein. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn raus. Der übliche Weg ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird.
  • “15 % von allem, was die Sanierung kostet.” Nein. Nur die förderfähigen Kosten zählen, und die sind bei 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr gedeckelt (60.000 € mit iSFP). Teurere Maßnahmen werden nur bis zur Grenze bezuschusst.

In Hausbiber bildest du eine Förderung über einen eigenen Baustein ab und siehst mit deinen eigenen Zahlen, wie ein Zuschuss deinen Finanzierungsbedarf senkt — statt die Förderwirkung im Kleingedruckten der Merkblätter zu überschlagen.

Häufige Fragen

Was fördert die BAFA 2026 noch — und was nicht mehr?

Die BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen: Dämmung von Dach, Fassade, Keller und Geschossdecken, neue Fenster und Türen, Anlagentechnik außer Heizung (z. B. Lüftung), die Heizungsoptimierung und die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung. Den Tausch der Heizung selbst — etwa eine Wärmepumpe — fördert seit 2024 nicht mehr die BAFA, sondern die KfW über das Programm 458.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss?

Der Grundfördersatz liegt 2026 bei 15 % der förderfähigen Kosten. Hast du die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eines Energieberaters stehen, kommen 5 Prozentpunkte dazu — macht 20 %. Bei 25.000 € Kosten sind das 3.750 € beziehungsweise 5.000 € Zuschuss.

Wie viel förderfähige Kosten erkennt die BAFA an?

Für die Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gilt zusammen eine Höchstgrenze von 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Mit iSFP-Bonus steigt diese Grenze auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Was darüber liegt, wird nicht bezuschusst — kann aber über die Steuer (§ 35c EStG) oder die KfW laufen.

Wann muss ich den BAFA-Antrag stellen?

Vor dem Vorhabenbeginn. Seit 2024 unterschreibst du zuerst einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung — der Vertrag wird also erst gültig, wenn die Förderzusage da ist. Erst danach stellst du den Antrag über das BAFA-Portal. Wer ohne diese Bedingung beauftragt und dann beantragt, geht leer aus.

Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW bei der Sanierung?

Die BAFA gibt einen direkten Zuschuss für einzelne Maßnahmen, ohne dass das Haus eine Effizienzhaus-Stufe erreichen muss. Die KfW (Programm 261) fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus als zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss, und die KfW (Programm 458) den Heizungstausch. Faustregel: einzelne Schritte und Dämmung zur BAFA, ganzes Haus zur KfW 261, neue Heizung zur KfW 458.

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