KfW-Tilgungszuschuss

Der KfW-Tilgungszuschuss ist der Teil eines KfW-Förderdarlehens, den du nicht zurückzahlen musst. Die KfW schreibt ihn dir nach Abschluss der Sanierung gut und zieht ihn direkt von der Restschuld ab. Beispiel: Bei einem Kredit über 120.000 € für ein Effizienzhaus 40 (20 % Zuschuss) erlässt dir die KfW 24.000 € — du zahlst nur 96.000 € zurück. Die genauen Sätze gelten Stand 2026 und ändern sich; verbindlich ist immer kfw.de.

Wie funktioniert ein KfW-Tilgungszuschuss?

Ein Tilgungszuschuss ist ein geschenkter Anteil deines KfW-Darlehens. Du nimmst zunächst den vollen Kredit auf, zahlst ihn aber nicht komplett zurück: Nach Abschluss deiner Sanierung schreibt dir die KfW einen festgelegten Prozentsatz gut und rechnet ihn so an, als hättest du diesen Betrag bereits getilgt. Die Restschuld sinkt sofort um diesen Betrag — und damit fällt für den Rest der Laufzeit auch weniger Zins an.

Wichtig ist die Reihenfolge: Der Zuschuss kommt nicht zu Beginn, sondern erst, wenn dein Energie-Effizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei der KfW einreicht. Bis dahin verzinst die Bank den vollen Kreditbetrag. Erst danach fällt die Restschuld auf den Betrag, den du tatsächlich abbezahlen musst.

An welche Effizienzhaus-Stufe ist der Zuschuss gekoppelt?

Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich danach, wie energieeffizient das Gebäude nach der Sanierung ist — gemessen an der Effizienzhaus-Stufe. Je niedriger die Zahl, desto besser die Effizienz und desto höher der Zuschuss. Beim zentralen Sanierungsprogramm KfW 261 (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude) gelten 2026 diese Basis-Sätze:

Effizienzhaus-StufeTilgungszuschussmax. Betrag je Wohneinheit
EH 4020 %bis 24.000 €
EH 5515 %bis 18.000 €
EH 7010 %bis 12.000 €
EH 855 %bis 6.000 €
EH Denkmal5 %bis 6.000 €

Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 € je Wohneinheit. Erreichst du zusätzlich die EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) oder die NH-Klasse (Nachhaltigkeit), kommen 5 Prozentpunkte obendrauf — bei EH 40 also bis zu 25 % — und der förderfähige Kreditbetrag steigt auf 150.000 €. Für besondere Fälle gibt es weitere Boni, etwa für die Sanierung eines „Worst Performing Building” oder eine serielle Sanierung.

Wichtig zur Abgrenzung: Den Tilgungszuschuss gibt es Stand 2026 vor allem bei der Sanierung zum Effizienzhaus. Die Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau” (KfW 297/298) und „Wohneigentum für Familien” (KfW 300) arbeiten dagegen mit zinsverbilligten Krediten — dort sparst du über den günstigen Zins, nicht über einen geschenkten Tilgungsanteil.

Beispiel: 120.000 € Sanierungskredit für ein Effizienzhaus 40

Angenommen, du sanierst dein Haus zum Effizienzhaus 40 und nimmst dafür einen KfW-261-Kredit über 120.000 € auf — zu 3 % Sollzins und 2 % Anfangstilgung.

  • Tilgungszuschuss: 20 % von 120.000 € = 24.000 €
  • Tatsächlich zurückzuzahlen: 120.000 € − 24.000 € = 96.000 €

Statt 120.000 € musst du nur 96.000 € abtragen. Bei 5 % Anfangsrate (Zins plus Tilgung) sinkt deine Monatsrate dadurch von rund 500 € auf etwa 400 € — und über die Laufzeit zahlst du auf den kleineren Betrag spürbar weniger Zins.

Mit EE-Klasse und einem Kredit über 150.000 € sieht es noch deutlicher aus: 25 % Zuschuss bedeuten 37.500 €, die du nie zurückzahlst — die Restschuld startet dann bei 112.500 €.

Worauf du beim Tilgungszuschuss achten solltest

  • Der Antrag kommt vor der Maßnahme. Du musst den KfW-Kredit über deine Bank beantragen und die Zusage haben, bevor du den Sanierungsvertrag unterschreibst. Wer zu früh loslegt, verliert die Förderung.
  • Der Energie-Effizienz-Experte ist Pflicht. Ohne eine zertifizierte Fachperson, die das Vorhaben plant, begleitet und die Bestätigung ausstellt, gibt es weder Kredit noch Zuschuss.
  • Der Zuschuss kommt zeitversetzt. Plane ein, dass die Restschuld erst nach Abschluss und Nachweis sinkt — nicht ab dem ersten Tag.
  • Budget und Konditionen ändern sich. Die KfW passt Sätze, Höchstbeträge und Programmbedingungen laufend an, und Fördertöpfe können im Jahresverlauf knapp werden. Welcher Satz für dein Vorhaben gilt, hängt vom Einzelfall ab — verbindlich ist immer die aktuelle Auskunft auf kfw.de und über deinen Energie-Effizienz-Experten.

Häufige Missverständnisse

„Der Zuschuss senkt meine Monatsrate sofort.” Nicht ganz. Die Rate ändert sich erst, wenn der Zuschuss gutgeschrieben ist — und auch dann oft nicht über eine niedrigere monatliche Zahlung, sondern über eine kürzere Restlaufzeit oder eine angepasste Tilgung, je nach Vereinbarung mit der Bank.

„Tilgungszuschuss und zinsverbilligter Kredit sind dasselbe.” Sind sie nicht. Beim Tilgungszuschuss bekommst du einen festen Eurobetrag erlassen. Beim zinsverbilligten Kredit (z. B. KfW 297/298/300) zahlst du alles zurück, profitierst aber von einem günstigeren Zins. Beides reduziert deine Kosten, aber auf unterschiedlichem Weg.

In Hausbiber kannst du ein KfW-Darlehen als eigenen Baustein anlegen und den Tilgungszuschuss eintragen — die Tilgung und Restschuld werden dann mit dem geschenkten Anteil gerechnet, damit du siehst, was am Ende wirklich übrig bleibt.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Tilgungszuschuss sofort ausgezahlt?

Nein. Die KfW schreibt ihn dir erst nach Abschluss des Vorhabens gut, wenn dein Energie-Effizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD) eingereicht hat. Bis dahin läuft der Kredit auf den vollen Betrag.

Gibt es beim KfW-Neubaukredit (297/298) oder beim Familienkredit (300) auch einen Tilgungszuschuss?

Nein. Diese Programme sind zinsverbilligte Kredite ohne Tilgungszuschuss. Den Tilgungszuschuss gibt es Stand 2026 vor allem bei der Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261).

Wie viel Prozent Tilgungszuschuss bekomme ich?

Das hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab — bei KfW 261 reicht die Spanne 2026 von 5 % (EH 85) bis 20 % (EH 40), plus 5 % Bonus mit EE- oder NH-Klasse. Den für dich gültigen Satz nennt dir kfw.de bzw. dein Energie-Effizienz-Experte.

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