KfW-Förderung Neubau
Beim Neubau fördert die KfW 2026 mit zwei zinsverbilligten Krediten: dem „Klimafreundlichen Neubau – Wohngebäude“ (Programme 297/298, bis 150.000 € je Wohnung) und „Wohneigentum für Familien“ (Programm 300, bis 270.000 €). Beide sind günstige Kredite ohne Tilgungszuschuss — du sparst über den niedrigen Zins. Beispiel: 220.000 € WEF-Kredit zu rund 1,1 % statt 3,7 % Marktzins spart über 10 Jahre Zinsbindung rund 50.000 € Zinsen. Voraussetzung ist mindestens Effizienzhaus-40-Niveau. Konditionen ändern sich; verbindlich ist kfw.de.
Welche KfW-Programme gibt es beim Neubau?
Wenn du neu baust oder ein neu gebautes Haus als Erstkäufer übernimmst, kommen 2026 zwei KfW-Programme infrage — beide sind zinsverbilligte Kredite, keine geschenkten Zuschüsse:
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297/298): für alle, unabhängig vom Einkommen. Förderfähig sind bis zu 100.000 € je Wohnung (mit Nachhaltigkeitssiegel QNG bis 150.000 €).
- Wohneigentum für Familien (KfW 300): nur für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und begrenztem Einkommen. Dafür höhere Kreditbeträge (bis 270.000 €) und ein noch günstigerer Zins.
Beide Programme drehen sich um denselben Hebel: einen Zins deutlich unter dem Marktniveau. Laut KfW kann der Vorteil bis zu rund vier Prozentpunkte gegenüber einer marktüblichen Baufinanzierung betragen. Einen Tilgungszuschuss wie bei der Sanierung gibt es beim Neubau nicht — dazu unten mehr.
Wichtig zur Abgrenzung: Diese Seite behandelt den Neubau und Ersterwerb. Wenn du eine Bestandsimmobilie energetisch sanierst, ist nicht 297/298/300 dein Programm, sondern KfW 261 — das erklärt der Artikel zur Sanierungsförderung.
Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298): die Konditionen
Das Programm 297/298 fördert Neubauten und den Ersterwerb frisch gebauter Wohnungen, die besonders energieeffizient sind. 2026 gibt es drei Stufen:
| Stufe | Anforderung | max. Kredit je Wohnung |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 55 | EH-55-Niveau, keine Öl-/Gasheizung | 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude | EH-40-Niveau, keine Öl-/Gas-/Biomasseheizung | 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG | EH 40 plus Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude | 150.000 € |
Der Zins gilt für eine Zinsbindung von 10 Jahren; die Laufzeit kannst du zwischen rund 10, 25 und 35 Jahren wählen, mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren am Anfang. Die genauen Sollzinsen schwanken mit dem Kapitalmarkt und werden erst zur Zusage festgelegt — Stand Mai 2026 lagen sie je nach Laufzeit grob im Bereich von 1,6 bis 2,5 %. Den taggenauen Wert findest du im KfW-Konditionenanzeiger auf kfw.de.
Das QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) bescheinigt, dass das Gebäude über die reine Energieeffizienz hinaus nachhaltig ist — etwa bei verbauten Materialien, Treibhausgasen über den Lebenszyklus und Innenraumqualität. Es schaltet die höhere Kreditstufe von 150.000 € frei, verlangt aber zusätzlich einen Nachhaltigkeits-Berater.
Wohneigentum für Familien (KfW 300): mehr Kredit für Familien
Das Programm 300 ist der Familienkredit. Es richtet sich an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, die ihr erstes selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder als Neubau erstkaufen — und ein begrenztes Einkommen haben. Im Gegenzug gibt es höhere Kreditbeträge und einen noch niedrigeren Zins als bei 297/298.
Einkommensgrenze (zu versteuerndes Haushaltseinkommen, Durchschnitt der letzten zwei Jahre):
| Kinder im Haushalt | max. zu versteuerndes Einkommen |
|---|---|
| 1 Kind | 90.000 € |
| 2 Kinder | 100.000 € |
| 3 Kinder | 110.000 € |
| je weiteres Kind | + 10.000 € |
Wichtig: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto. Nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen liegt es oft spürbar unter dem Bruttoeinkommen — viele Familien, die sich beim Blick aufs Brutto schon ausgeschlossen fühlen, sind tatsächlich noch drin.
Maximale Kreditbeträge je nach Kinderzahl und Standard:
| Standard | ohne QNG | mit QNG |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | 170.000 € – 220.000 € | 220.000 € – 270.000 € |
Die Spanne wächst mit der Kinderzahl: mehr Kinder, höherer Kreditrahmen. Voraussetzung ist immer das Effizienzhaus-40-Niveau ohne fossile Heizung (kein Öl, Gas, Biomasse), eine Selbstnutzung über mindestens fünf Jahre und mindestens 50 % Eigentumsanteil. Den taggenauen Zins — Stand Mai 2026 grob um 1,1 % bei 10 Jahren Zinsbindung — nennt der Konditionenanzeiger auf kfw.de.
Beispiel: Zinsvorteil beim Familienkredit über 220.000 €
Eine Familie mit zwei Kindern baut ein Effizienzhaus 40 und nimmt 220.000 € über KfW 300 auf — 10 Jahre Zinsbindung, 2 % Anfangstilgung. Zum Vergleich rechnen wir denselben Betrag gegen ein normales Bankdarlehen zu 3,7 % Marktzins (Größenordnung Mai 2026).
| KfW 300 (≈ 1,1 %) | Bankdarlehen (≈ 3,7 %) | |
|---|---|---|
| Monatsrate (Zins + 2 % Tilgung) | rund 568 € | rund 1.045 € |
| Gezahlte Zinsen in 10 Jahren | rund 21.700 € | rund 72.300 € |
| Zinsersparnis über 10 Jahre | rund 50.500 € |
Die Rechnung folgt der Annuitätenformel, mit der auch Hausbiber rechnet: Jahresrate = Darlehen × (Zins + Tilgung) ÷ 100, Monat für Monat über die Restschuld iteriert. Über die zehnjährige Zinsbindung sparst du in diesem Beispiel rund 50.500 € an Zinsen — im ersten Jahr allein etwa 5.700 €, weil der Zinsunterschied von 2,6 Prozentpunkten auf den vollen Kreditbetrag wirkt.
Beachte: Der KfW-Kredit deckt selten die gesamte Finanzierung. Die 220.000 € sind meist nur ein Baustein neben einem größeren Annuitätendarlehen deiner Hausbank und deinem Eigenkapital. Genau dafür ist die KfW gedacht: als günstiger Teil im Finanzierungsmix, nicht als alleinige Finanzierung.
Warum es beim Neubau keinen Tilgungszuschuss gibt
Das ist das häufigste Missverständnis bei der KfW-Neubauförderung. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) bekommst du einen Teil des Kredits geschenkt — den Tilgungszuschuss, der die Restschuld direkt senkt. Beim Neubau (297/298 und 300) ist das anders: Du zahlst den vollen Kreditbetrag zurück, profitierst dafür aber von einem stark vergünstigten Zins.
- Sanierung (KfW 261): Tilgungszuschuss — fester Eurobetrag, den du nie zurückzahlst.
- Neubau (KfW 297/298, 300): zinsverbilligter Kredit — du sparst über die Laufzeit beim Zins.
Beide Wege senken deine Kosten, nur auf unterschiedlichem Weg. Wer mit der Erwartung „beim Neubau gibt’s auch Geld geschenkt” rechnet, plant falsch. Wie der Tilgungszuschuss konkret wirkt, erklärt der Artikel zum KfW-Tilgungszuschuss.
Voraussetzungen: worauf du achten solltest
- Effizienzhaus-Niveau ist Pflicht. Mindestens EH 55 (bei 297/298) oder EH 40 (bei 300 und der höheren KFN-Stufe). Was hinter den Stufen steckt, erklärt der Artikel zum Effizienzhaus. Ohne das nachgewiesene Niveau gibt es keinen Cent.
- Keine fossile Heizung. Öl- und Gasheizungen sind ausgeschlossen, beim „Klimafreundlichen Wohngebäude” und bei KfW 300 zusätzlich auch Biomasse (Holz, Pellets).
- Energieeffizienz-Experte einbinden — von Anfang an. Eine in der Expertenliste des Bundes gelistete Fachperson muss das Vorhaben planen, begleiten und bestätigen. Plane das Honorar ein; ein Teil davon ist über die Bundesförderung für Energieberatung gegenfinanzierbar.
- Antrag vor Vorhabenbeginn. Der Kreditantrag läuft über deine Bank und muss vor Unterschrift des Bau- oder Kaufvertrags vorliegen. Planungs- und Beratungsleistungen sind ausgenommen, der Baubeginn nicht.
- Förderung über die Bank, nicht direkt bei der KfW. Du beantragst den KfW-Kredit nicht selbst bei der KfW, sondern über deinen Finanzierungspartner (Hausbank oder Vermittler), der ihn in deine Gesamtfinanzierung einbaut.
Ob sich für dich KfW 300 oder 297/298 mehr rechnet — oder ob du beide kombinierst — hängt von Einkommen, Kinderzahl, Baustandard und deinem restlichen Finanzierungsmix ab. Das ist eine individuelle Rechnung; eine verbindliche Einordnung gehört in ein Gespräch mit deiner Bank und deinem Energieeffizienz-Experten. Verbindlich für Beträge, Zinsen und Bedingungen ist immer der aktuelle Stand auf kfw.de — die KfW passt Programme und Konditionen laufend an, und Fördertöpfe können im Jahresverlauf knapp werden.
Häufige Missverständnisse
„Die KfW finanziert mein ganzes Haus.” Nein. Mit 100.000 bis 270.000 € je Wohnung deckt die Förderung meist nur einen Teil. Der Rest läuft über ein klassisches Bankdarlehen und dein Eigenkapital.
„Ich beantrage die Förderung selbst bei der KfW.” Nein. Der Weg führt immer über deine Bank. Sie reicht den Antrag bei der KfW ein und verrechnet den günstigen Kredit mit deiner Finanzierung.
„Beim Neubau bekomme ich wie bei der Sanierung Geld geschenkt.” Nein. Beim Neubau gibt es keinen Tilgungszuschuss, nur den verbilligten Zins. Geschenkte Beträge gibt es bei der Sanierung (KfW 261).
In Hausbiber kannst du ein KfW-Darlehen als eigenen Baustein anlegen — mit dem günstigen Zins, der Laufzeit und den tilgungsfreien Anlaufjahren. Neben deinem Annuitätendarlehen siehst du dann mit deinen eigenen Zahlen, wie viel der KfW-Kredit im Mix wirklich spart, statt es im Förderdschungel zu überschlagen.
Häufige Fragen
Welche KfW-Förderung gibt es beim Neubau 2026?
Zwei Programme: „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (KfW 297/298) für alle, die ein Effizienzhaus 55 oder 40 bauen, und „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300) für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € (plus 10.000 € je weiterem Kind). Beide sind zinsverbilligte Kredite, kein Zuschuss.
Gibt es beim KfW-Neubaukredit einen Tilgungszuschuss?
Nein. Anders als bei der Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) gibt es bei den Neubauprogrammen 297/298 und 300 keinen geschenkten Tilgungsanteil. Der Vorteil steckt allein im günstigen Zins, der laut KfW bis zu rund vier Prozentpunkte unter marktüblichen Baufinanzierungen liegen kann.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300)?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre. Bei einem Kind liegt die Grenze bei 90.000 €, je weiterem Kind kommen 10.000 € dazu — bei zwei Kindern also 100.000 €, bei drei Kindern 110.000 €. Wer darüber liegt, kann den Familienkredit nicht nutzen.
Wie viel Kredit gibt die KfW beim Neubau maximal?
Beim „Klimafreundlichen Neubau“ (297/298) bis zu 100.000 € je Wohnung (Effizienzhaus 55 oder 40), mit QNG-Siegel bis zu 150.000 €. Bei „Wohneigentum für Familien“ (300) je nach Kinderzahl und Standard zwischen 170.000 € und 270.000 € je Wohnung.
Muss ich die KfW-Förderung vor Baubeginn beantragen?
Ja. Der Kreditantrag läuft über deine Bank und muss vorliegen, bevor du den Bau- oder Kaufvertrag abschließt. Planungs- und Beratungsleistungen darfst du vorher in Anspruch nehmen, mit dem Bau selbst beginnen aber erst nach der KfW-Zusage. Wer zu früh startet, verliert die Förderung.
Brauche ich für die KfW-Neubauförderung einen Energieeffizienz-Experten?
Ja. Ein in der Expertenliste des Bundes gelisteter Energieeffizienz-Experte plant das Vorhaben, begleitet den Bau und stellt die nötigen Bestätigungen aus. Für die QNG-Stufe kommt ein Nachhaltigkeits-Berater dazu. Ohne diese Fachbegleitung gibt es keinen KfW-Kredit.