Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein staatlicher Zuschuss auf die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die dein Arbeitgeber für dich anlegt. 2026 bekommst du 9 % auf bis zu 470 € im Jahr, wenn das Geld wohnwirtschaftlich läuft (z. B. ein Bausparvertrag) — das sind höchstens 43 € pro Jahr. Auf Fondssparen (Aktienfonds) gibt es 20 % auf bis zu 400 €, also bis zu 80 €. Beides zusammen ergibt maximal 123 € jährlich. Bedingung: dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter 40.000 € (Ledige) bzw. 80.000 € (Paare).

Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein Zuschuss vom Staat auf die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die dein Arbeitgeber für dich anlegt. Geregelt ist sie im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Sie soll dich beim Vermögensaufbau unterstützen — gefördert wird aber nur, wenn das Geld in bestimmte Anlageformen fließt.

Wichtig zur Abgrenzung: Die VL und die Sparzulage sind zwei verschiedene Dinge.

  • Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind bis zu 40 € im Monat, die dein Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn in einen Sparvertrag überweist. Ob und wie viel du bekommst, steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag.
  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist die staatliche Förderung obendrauf — sie kommt nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Finanzamt.

Es gibt sie in zwei Varianten, je nachdem, wie die VL angelegt werden: wohnwirtschaftlich (etwa in einem Bausparvertrag) oder als Beteiligungssparen (Aktienfonds, Mitarbeiterbeteiligung). Die beiden Töpfe haben unterschiedliche Sätze und Höchstbeträge.

Die zwei Fördertöpfe 2026 im Überblick

Die Sparzulage richtet sich danach, wofür du die VL einsetzt. Diese Werte gelten 2026:

Wohnwirtschaftlich (z. B. Bausparen)Beteiligungssparen (Aktienfonds)
Fördersatz9 %20 %
Geförderte VL pro Jahr (max.)470 €400 €
Maximale Zulage pro Jahr42,30 € (rund 43 €)80 €
Einkommensgrenze Ledige40.000 € zvE40.000 € zvE
Einkommensgrenze Paare80.000 € zvE80.000 € zvE

Beide Wege lassen sich kombinieren: Wer parallel in einen Bausparvertrag und einen Aktienfonds spart, kann beide Zulagen mitnehmen. Zusammen ergibt das maximal 123 € im Jahr für Ledige (43 € + 80 €) und bis zu 246 € für Paare, bei denen beide Partner Arbeitnehmer sind.

Auffällig ist der Unterschied im Fördersatz: Auf Aktienfonds gibt es mehr als das Doppelte (20 % statt 9 %). Der Gesetzgeber fördert das Beteiligungssparen bewusst stärker — dafür schwankt der Fondswert, während ein Bausparvertrag planbarer ist.

Die Einkommensgrenze: zu versteuerndes Einkommen, nicht Brutto

Damit dir die Sparzulage zusteht, darf dein zu versteuerndes Einkommen 2026 höchstens 40.000 € (Ledige) bzw. 80.000 € (Verheiratete oder Verpartnerte) betragen. Diese Grenze gilt seit 2024 einheitlich für beide Anlageformen — vorher war sie beim Bausparen niedriger. Mit der Anhebung kommen deutlich mehr Arbeitnehmer in die Förderung.

Der häufigste Irrtum: Viele halten ihr Bruttogehalt für maßgeblich und winken ab. Das zu versteuernde Einkommen ist aber etwas anderes. Vom Brutto gehen erst Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge ab — was übrig bleibt, steht im Steuerbescheid und liegt oft mehrere tausend Euro unter dem Bruttolohn. Wer 45.000 € brutto verdient, kann beim zu versteuernden Einkommen durchaus unter 40.000 € landen.

Beispiel: Bausparen plus Fondssparen kombiniert

Angenommen, dein Arbeitgeber zahlt 40 € VL im Monat, also 480 € im Jahr, und dein zu versteuerndes Einkommen liegt bei 35.000 € — du bist unter der Grenze.

Variante A — alles in einen Bausparvertrag:

  • VL pro Jahr: 480 €, gefördert werden davon aber nur 470 €
  • Zulage: 9 % von 470 € = 42,30 € pro Jahr
  • Über 7 Jahre Bindung: rund 296 € Sparzulage

Variante B — VL aufteilen:

Du lässt 400 € in einen Aktienfonds-Sparplan und zusätzlich 470 € in einen Bausparvertrag laufen (das geht, wenn dein Arbeitgeber genug VL zahlt oder du selbst aufstockst):

  • Fondssparen: 20 % von 400 € = 80 €
  • Bausparen: 9 % von 470 € = 42,30 €
  • Zusammen: 122,30 €, gerundet rund 123 € pro Jahr
  • Über 7 Jahre: rund 860 € Sparzulage

Bei einem Paar, bei dem beide Arbeitnehmer sind und beide Töpfe nutzen, verdoppelt sich das auf bis zu 246 € im Jahr. Die Zulage kommt obendrauf — die Wertentwicklung des Fonds oder die Verzinsung des Bausparvertrags ist davon unabhängig.

Die 7-Jahres-Frist: wann du ans Geld kommst

VL-Verträge sind nicht sofort frei verfügbar. Es gilt eine siebenjährige Bindungsfrist: In der Regel zahlst du sechs Jahre lang ein und lässt den Vertrag im siebten Jahr ruhen. Kündigst du vorher, kann die Sparzulage entfallen oder zurückgefordert werden.

Die Sparzulage selbst wird nicht jedes Jahr aufs Konto überwiesen. Das Finanzamt legt sie als Anspruch fest und schreibt sie deinem Vertrag gut. Ausgezahlt wird sie:

  • beim Bausparvertrag, sobald du das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendest — also für Kauf, Bau, Modernisierung oder die Tilgung eines entsprechenden Darlehens;
  • beim Aktienfondssparen nach Ablauf der Bindungsfrist.

Wer einen Bausparvertrag mit VL bespart, baut so über Jahre eine Bausparsumme auf, die später ins Eigenheim fließen kann. Die Sparzulage ist dabei ein kleiner Extra-Schub, kein tragendes Element der Finanzierung.

So beantragst du die Arbeitnehmer-Sparzulage

Der Antrag läuft über deine Einkommensteuererklärung mit der Anlage VL. Der Ablauf:

  1. Dein Sparinstitut (Bausparkasse, Bank, Fondsgesellschaft) stellt eine elektronische Bescheinigung über die VL aus und übermittelt sie ans Finanzamt. Dafür brauchst du einmal deine Einwilligung zur Datenübermittlung.
  2. In der Steuererklärung setzt du das Häkchen in der entsprechenden Zeile des Hauptvordrucks und reichst die Anlage VL ein.
  3. Das Finanzamt prüft, ob dein zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze liegt, und stellt die Sparzulage fest.

Du kannst die Sparzulage rückwirkend beantragen — 2026 also für das Sparjahr 2025. Ohne Steuererklärung gibt es keine Zulage, auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.

Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie und Wohn-Riester: was zusammenpasst

Rund ums Bausparen gibt es drei staatliche Förderwege. Sie schließen sich nicht aus, aber sie greifen an unterschiedlichen Stellen:

  • Arbeitnehmer-Sparzulage — auf die VL, die dein Arbeitgeber zahlt. 9 % (Bausparen) bzw. 20 % (Fonds), max. 123 / 246 € im Jahr. Einkommensgrenze 40.000 / 80.000 € zvE.
  • Wohnungsbauprämie — auf das, was du selbst zusätzlich in den Bausparvertrag einzahlst. 10 %, max. 70 / 140 € im Jahr. Eigene, niedrigere Einkommensgrenze (35.000 / 70.000 € zvE).
  • Wohn-Riester (Eigenheimrente) — Riester-Zulagen plus Steuervorteil, deutlich höhere Summen, aber an die Selbstnutzung im Alter und eine nachgelagerte Besteuerung gebunden.

Sparzulage und Wohnungsbauprämie lassen sich auf demselben Bausparvertrag kombinieren — aber nicht auf demselben Euro. Seit 2024 zählen die VL-Beiträge nicht mehr zur Wohnungsbauprämie. Praktisch heißt das: Die Sparzulage gibt es auf den Teil, den der Arbeitgeber zahlt, die Wohnungsbauprämie auf den Teil, den du selbst draufpackst. Beide Grenzen gelten dabei getrennt.

Für wen sich die Arbeitnehmer-Sparzulage lohnt

Ehrlich eingeordnet: Mit höchstens 123 € im Jahr ist die Sparzulage kein großer Hebel — aber sie ist quasi geschenktes Geld, wenn die Voraussetzungen passen. Sinnvoll mitnehmen kannst du sie vor allem dann, wenn:

  • dein Arbeitgeber VL zahlt. Das ist der wichtigste Punkt. Ohne VL keine Sparzulage. Prüf deinen Arbeits- oder Tarifvertrag — viele Beschäftigte lassen die 40 € im Monat ungenutzt, weil sie nicht wissen, dass sie ihnen zustehen.
  • dein zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze liegt. Dann ist die Zulage ein reiner Mitnahmeeffekt, für den du nichts extra tun musst außer den richtigen Vertrag zu wählen und die Steuererklärung auszufüllen.

Ob du die VL eher wohnwirtschaftlich (Bausparvertrag) oder ins Beteiligungssparen (Aktienfonds) lenkst, hängt von deinem Ziel und deiner Risikobereitschaft ab: Der Fonds bringt die höhere Zulage (20 %), schwankt aber im Wert. Der Bausparvertrag ist planbarer und passt, wenn du ohnehin Richtung Eigenheim sparst. Das ist eine individuelle Abwägung — eine verbindliche Einordnung deiner Situation gehört in ein Gespräch mit einer unabhängigen Beratung, nicht in eine Faustregel.

Häufige Missverständnisse

  • „Ich verdiene zu viel für die Sparzulage.” Oft ein Trugschluss. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Brutto — und das liegt nach Abzügen häufig deutlich niedriger.
  • „Die Sparzulage wird jedes Jahr ausgezahlt.” Nein. Sie wird festgestellt und gutgeschrieben, fließt aber erst nach Ablauf der siebenjährigen Bindung bzw. bei wohnwirtschaftlicher Verwendung.
  • „VL bekomme ich automatisch.” Nur, wenn dein Arbeitgeber sie zahlt und du einen passenden Sparvertrag abschließt, in den er überweisen kann. Von allein passiert nichts.
  • „Mehr einzahlen bringt mehr Zulage.” Nur bis zum geförderten Höchstbetrag. Über 470 € (Bausparen) bzw. 400 € (Fonds) hinaus gibt es keinen Cent zusätzliche Sparzulage.

In Hausbiber rechnest du einen Bausparvertrag über alle Phasen durch — von der Ansparphase über die Zuteilung bis zur Tilgung. So siehst du mit deinen eigenen Zahlen, welchen Anteil eine Förderung wie die Arbeitnehmer-Sparzulage an deinem Sparziel wirklich ausmacht, statt sie als Werbeargument zu überschätzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage 2026?

Es gibt zwei Töpfe. Für wohnwirtschaftliches Sparen (z. B. Bausparvertrag) bekommst du 9 % auf bis zu 470 € VL im Jahr — höchstens 43 €. Für Beteiligungssparen (Aktienfonds, Mitarbeiterbeteiligung) gibt es 20 % auf bis zu 400 € VL, also höchstens 80 €. Nutzt du beide Wege parallel, sind das zusammen bis zu 123 € pro Jahr (Ledige) bzw. 246 € (Paare, beide Arbeitnehmer).

Welche Einkommensgrenze gilt für die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Seit 2024 gilt für beide Anlageformen eine einheitliche Grenze: Dein zu versteuerndes Einkommen darf höchstens 40.000 € (Ledige) bzw. 80.000 € (Verheiratete oder Verpartnerte) betragen. Wichtig: Das ist nicht dein Bruttogehalt. Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen liegt das zu versteuernde Einkommen oft mehrere tausend Euro niedriger — viele bekommen die Zulage trotz höherem Brutto.

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?

VL sind ein Geldbetrag von bis zu 40 € im Monat, den dein Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn in einen Sparvertrag deiner Wahl überweist. Ob es VL gibt und wie viel, steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag — manche Arbeitgeber zahlen die vollen 40 €, andere weniger oder gar nichts. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist die staatliche Förderung obendrauf, nicht die VL selbst.

Wie lange ist die Arbeitnehmer-Sparzulage gebunden?

VL-Verträge laufen mit einer siebenjährigen Bindungsfrist: sechs Jahre einzahlen, ein Jahr ruhen lassen. Kündigst du vorher, kann die Sparzulage entfallen oder zurückgefordert werden. Beim Bausparvertrag wird die angesammelte Zulage ausgezahlt, sobald du das Guthaben wohnwirtschaftlich nutzt — beim Aktienfondssparen nach Ablauf der Frist.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Über deine Einkommensteuererklärung mit der Anlage VL. Dein Sparinstitut schickt die elektronische Bescheinigung (früher Papier) ans Finanzamt, du setzt in der Erklärung das Häkchen. Das Finanzamt prüft die Einkommensgrenze und legt die Zulage als Anspruch fest — ausgezahlt wird sie erst am Ende der Bindungsfrist, nicht jährlich aufs Konto.

Kann ich Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie gleichzeitig bekommen?

Ja, aber nicht auf denselben Euro. Die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es auf die VL, die dein Arbeitgeber zahlt; die Wohnungsbauprämie auf das, was du selbst zusätzlich einzahlst. Seit 2024 zählen die VL-Beiträge nicht mehr zur Wohnungsbauprämie — du kannst beide Förderungen auf einem Bausparvertrag mitnehmen, solange du die jeweiligen Einkommensgrenzen einhältst.

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