Wohn-Riester
Wohn-Riester, offiziell Eigenheimrente, ist eine staatliche Förderung, mit der du Riester-Zulagen und Steuervorteile in deine selbst genutzte Immobilie steckst statt in eine klassische Rentenversicherung. Das geförderte Geld fließt in die Tilgung deines Kredits oder in einen Riester-Bausparvertrag. Eine Familie mit zwei Kindern (geboren ab 2008) bekommt 2026 jährlich 175 € Grundzulage plus 2 × 300 € Kinderzulage, zusammen 775 €. Über 25 Jahre sind das rund 19.375 € Zulagen, die deine Schuld schneller abbauen.
Wie funktioniert Wohn-Riester?
Wohn-Riester ist Riester-Förderung, die nicht in einen Rentenvertrag wandert, sondern in deine eigenen vier Wände. Die Idee dahinter: Wer im Alter mietfrei wohnt, hat genauso vorgesorgt wie jemand mit einer Zusatzrente. Deshalb darfst du Zulagen und steuerlich geförderte Beiträge in eine selbst genutzte Immobilie stecken.
Es gibt zwei gängige Wege:
- Riester-Darlehen (Tilgungsförderung): Die Zulagen und dein Eigenbeitrag fließen direkt in die Tilgung deines Immobilienkredits. Du bist dadurch schneller schuldenfrei.
- Riester-Bausparvertrag: Du sparst zunächst gefördert an und nutzt das Guthaben plus das Bauspardarlehen später für Kauf oder Bau. Eine Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich.
Anspruch hat, wer rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist — außerdem Beamte, Soldaten sowie Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld. Ehepartner können mittelbar mitziehen, wenn ein Partner förderberechtigt ist; dann reicht ein Mindestbeitrag von 60 € im Jahr. Voraussetzung über die ganze Laufzeit: Die Immobilie muss in Deutschland liegen und von dir selbst bewohnt werden.
Welche Zulagen gibt es 2026?
Die Förderung besteht aus festen Zulagen, die der Staat jedes Jahr auf dein gefördertes Geld zahlt. Stand 2026:
| Zulage | Betrag pro Jahr | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | für jeden Förderberechtigten |
| Kinderzulage | 300 € | pro Kind, Geburt ab 2008 |
| Kinderzulage | 185 € | pro Kind, Geburt vor 2008 |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 € (einmalig) | bei Abschluss unter 25 Jahren |
Damit du die vollen Zulagen bekommst, musst du einen Mindesteigenbeitrag leisten: 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens, gedeckelt auf maximal 2.100 € pro Jahr. Wichtig — und oft missverstanden: Die Zulagen werden auf diese 4 Prozent angerechnet. Du musst also nur die Differenz aus eigener Tasche einzahlen, nicht 4 Prozent zusätzlich. Wer rechnerisch unter 60 € käme, zahlt mindestens diesen Sockelbetrag.
Zahlst du weniger als den Mindestbeitrag, kürzt das Finanzamt die Zulagen anteilig. Neben den Zulagen kannst du die Beiträge bis 2.100 € als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen; das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulagen oder Steuervorteil für dich günstiger sind (Günstigerprüfung).
Beispiel: Familie mit zwei Kindern
Nimm eine Familie, beide Partner förderberechtigt, zwei Kinder, beide ab 2008 geboren. Die Zulagen pro Jahr:
- Grundzulage: 2 × 175 € = 350 €
- Kinderzulage: 2 × 300 € = 600 €
- Summe: 950 € pro Jahr
Über 25 Jahre Tilgungszeit sind das 23.750 € an Zulagen, die direkt in die Tilgung fließen und die Schuld schneller abbauen — zusätzlich zu dem, was die Familie ohnehin einzahlt.
Hat nur ein Partner einen Vertrag und ordnet beide Kinder dort zu (175 € + 2 × 300 € = 775 € pro Jahr), kommen über 25 Jahre rund 19.375 € zusammen. Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt von den Einkommen und der Günstigerprüfung ab — das ist ein Fall für eine konkrete Beratung, keine pauschale Antwort.
Das Wohnförderkonto und die Steuer im Alter
Wohn-Riester ist nicht geschenkt. Riester ist nachgelagert besteuert: In der Ansparphase bleiben Zulagen und Beiträge steuerfrei, dafür versteuerst du im Rentenalter.
Damit das Finanzamt nachhalten kann, was du gefördert bekommen hast, führt es ein Wohnförderkonto. Dort werden alle geförderten Beträge — Zulagen und steuerlich geförderte Einzahlungen — gebucht und jedes Jahr mit einer fiktiven Verzinsung von 2 Prozent fortgeschrieben. Das ist eine reine Rechengröße; echtes Geld fließt nicht.
Bei Renteneintritt versteuerst du das Guthaben dieses Kontos mit deinem persönlichen Steuersatz. Du hast zwei Wege:
- Einmalbesteuerung: Du versteuerst den gesamten Betrag auf einen Schlag — dafür gewährt dir der Staat einen Rabatt von 30 Prozent auf die Summe.
- Verteilte Besteuerung: Du versteuerst das Guthaben in jährlichen Raten über mehrere Jahre, klassisch bis zum 85. Lebensjahr.
Weil der Steuersatz im Ruhestand bei vielen niedriger liegt als im Berufsleben, ist die nachgelagerte Steuer oft günstiger, als sie auf den ersten Blick wirkt — aber sie ist real und gehört in jede ehrliche Rechnung. Wie hoch sie für dich ausfällt, hängt von deinem Renteneinkommen ab und ist eine Frage für den Steuerberater.
Worauf du achten solltest
Wohn-Riester ist an Bedingungen geknüpft, die du kennen solltest, bevor du dich festlegst:
- Selbstnutzungspflicht. Die Immobilie muss von dir selbst bewohnt werden. Verkaufst oder vermietest du sie, kann das eine Nachversteuerung des Wohnförderkontos auslösen — es gibt Ausnahmen (etwa wenn du den Betrag innerhalb bestimmter Fristen in eine neue selbst genutzte Immobilie steckst), aber das ist ein bürokratischer Pfad.
- Bindung statt Flexibilität. Anders als Erspartes auf dem Tagesgeldkonto ist gefördertes Geld zweckgebunden. Es geht in die Immobilie, nicht in eine freie Reserve.
- Verwaltungsaufwand. Zulagenantrag, Günstigerprüfung, das Wohnförderkonto im Blick behalten — Riester gilt nicht ohne Grund als verwaltungsintensiv.
Ob sich das für dich rechnet, hängt davon ab, wie viele Zulagen du einsammelst (also vor allem von der Zahl deiner Kinder und deinem Einkommen) und wie hoch deine Steuerlast im Alter ausfällt. Faustregel aus der Verbraucherschutz-Literatur: Je mehr Kinder und je niedriger das Einkommen, desto stärker wiegt die Förderung. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht — und Hausbiber gibt sie auch nicht.
Was sich ab 2027 ändert
Hier wird es zeitkritisch, und du solltest den aktuellen Stand prüfen. Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Das Altersvorsorgereformgesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und löst die klassische Riester-Förderung schrittweise durch ein neues Modell ab.
Was nach aktuellem Stand (Mai 2026) feststeht:
- Bestandsschutz: Verträge, die du bis zum 31. Dezember 2026 abschließt, laufen unter den bisherigen Regeln weiter. Wer schon in der Auszahlungsphase ist, behält die bestehende Besteuerung des Wohnförderkontos aus Vertrauensschutzgründen.
- Vereinfachung beim Wohnförderkonto: Laut Bundesfinanzministerium verkürzt sich die Besteuerungsphase für neue Fälle deutlich — statt über viele Jahre nur noch fünf Jahre ab Renteneintritt, danach entfällt die Überwachung der Selbstnutzung.
- Eigenheim bleibt förderfähig: Die Möglichkeit, gefördertes Geld für selbst genutztes Wohneigentum zu verwenden, bleibt erhalten; sie ist künftig allerdings nicht mehr zwingender Bestandteil jedes Vertrags.
Weil die Details rund um den Stichtag 1. Januar 2027 noch in Bewegung sind und sich Förderhöhen ändern, gilt für diesen Abschnitt mehr als sonst: Verlass dich nicht auf eine Momentaufnahme. Prüfe vor einem Abschluss den tagesaktuellen Stand beim Bundesfinanzministerium oder bei der Verbraucherzentrale.
Wohn-Riester und Hausbiber
Wohn-Riester ist ein Förderweg, kein Kredittyp — und kein Baustein in Hausbiber. Die App rechnet die sechs gängigen Bausteine durch (Annuitätendarlehen, Bausparvertrag, Bauspardarlehen, KfW-Darlehen und Privatdarlehen). Die Zulagen aus einem Riester-Darlehen kannst du dir als zusätzliche jährliche Sondertilgung vorstellen: Was du an Wohn-Riester-Zulagen einsammelst, baut deine Schuld schneller ab. Wie viel das bei deinem Eigenkapital und deiner Rate ausmacht, kannst du in Hausbiber durchspielen — die Förderfähigkeit selbst klärst du mit einem Berater.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Wohn-Riester-Zulagen 2026?
Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr. Pro Kind kommen 185 € (Geburt vor 2008) oder 300 € (Geburt ab 2008) hinzu. Wer bei Vertragsabschluss unter 25 ist, bekommt einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus. Um die vollen Zulagen zu erhalten, musst du 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen (gedeckelt auf 2.100 € pro Jahr) — die Zulagen selbst werden auf diesen Beitrag angerechnet, du zahlst also nur die Differenz aus eigener Tasche. Mindestens fällig sind 60 € im Jahr (Sockelbetrag).
Wie wird Wohn-Riester im Alter besteuert?
Wohn-Riester ist nachgelagert besteuert: Während der Ansparzeit bleiben Zulagen und Beiträge steuerfrei, dafür versteuerst du im Rentenalter. Der Staat schreibt alle geförderten Beträge plus eine fiktive Verzinsung von 2 Prozent pro Jahr auf einem Wohnförderkonto fort. Bei Renteneintritt versteuerst du dieses Guthaben mit deinem persönlichen Steuersatz — entweder auf einen Schlag mit 30 Prozent Rabatt oder über mehrere Jahre verteilt. Es ist eine reine Buchung; echtes Geld fließt nicht.
Lohnt sich Wohn-Riester?
Das hängt von deiner Situation ab und ist eine Frage für eine individuelle Beratung. Tendenziell fällt die Förderung am stärksten für Familien mit mehreren Kindern und für Menschen mit niedrigem Einkommen aus, weil dort die Zulagen einen großen Teil des Eigenbeitrags ausmachen. Gegen Wohn-Riester sprechen die Bindung an die Selbstnutzung, die nachgelagerte Steuer im Alter und der Verwaltungsaufwand. Rechne den Effekt der Zulagen gegen die Steuerlast im Alter und die geringere Flexibilität.
Was passiert mit Wohn-Riester ab 2027?
Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen; das Altersvorsorgereformgesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Verträge, die du bis zum 31. Dezember 2026 abschließt, genießen Bestandsschutz und laufen unter den bisherigen Regeln weiter. Für Neuverträge ändern sich Förderhöhe und Mechanik. Da die Details rund um den Stichtag noch in Bewegung sind, prüfe vor einem Abschluss den tagesaktuellen Stand beim Bundesfinanzministerium oder der Verbraucherzentrale.