Bauspar-Zuteilung
Die Zuteilung ist der Moment, in dem dein Bausparvertrag "reif" wird: Du bekommst dein Sparguthaben ausgezahlt und kannst das Bauspardarlehen abrufen. Voraussetzung ist meist ein Mindestguthaben von 40 bis 50 % der Bausparsumme, eine Mindestsparzeit und eine ausreichende Bewertungszahl. Beispiel: Bei 50.000 € Bausparsumme und 40 % Mindestguthaben musst du 20.000 € ansparen — bei 200 € im Monat dauert das rund 8,3 Jahre. Den genauen Termin darf dir keine Bausparkasse garantieren.
Was passiert bei der Zuteilung?
Ein Bausparvertrag läuft in Phasen. In der Ansparphase zahlst du Monat für Monat ein und baust ein Guthaben auf. Die Zuteilung ist der Wendepunkt: Dein Vertrag hat genug angespart und erfüllt die Tarifbedingungen — er wird “zuteilungsreif”. Ab diesem Moment darfst du dein Guthaben abrufen und zusätzlich das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Danach beginnt die Darlehensphase, in der du das Darlehen mit festen Raten tilgst.
Diese drei Stationen — Ansparen, Zuteilung, Darlehen — sind das Grundmuster jedes Bausparvertrags. Die Zuteilung selbst ist kein eigener Lebensabschnitt, sondern der Übergang von Sparen zu Tilgen.
Wichtig: Du musst das Darlehen nicht nehmen. Bei der Zuteilung hast du die Wahl, nur das Guthaben auszahlen zu lassen, Guthaben und Darlehen sofort zu nutzen, oder das Darlehen erst später abzurufen. Welche Variante für dich passt, hängt vor allem davon ab, ob der im Vertrag festgeschriebene Darlehenszins unter dem aktuellen Marktzins liegt.
Welche Voraussetzungen muss dein Vertrag erfüllen?
Damit ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Sie stehen in den allgemeinen Bausparbedingungen deines Tarifs:
- Mindestsparguthaben: Je nach Tarif zwischen 40 und 50 % der Bausparsumme. Erst wenn dein Guthaben diese Schwelle überschreitet, kann der Vertrag überhaupt zugeteilt werden.
- Mindestsparzeit: Viele Tarife verlangen eine bestimmte Mindestdauer, oft im Bereich von einigen Jahren — selbst wenn du das Guthaben durch hohe Einzahlungen schneller erreichen würdest.
- Bewertungszahl: Eine Rechengröße, die zeigt, wie zielstrebig du gespart hast. Sie gewichtet, wie viel und wie lange dein Geld auf dem Konto lag. Erst ab einer tariflichen Mindestbewertungszahl ist die Zuteilung möglich.
Die Bewertungszahl ist der Grund, warum zwei Verträge mit demselben Guthaben unterschiedlich schnell zuteilungsreif werden können: Wer früher mehr eingezahlt hat, sammelt mehr “Punkte”, weil sein Geld länger im Kollektiv gearbeitet hat.
Beispiel: 50.000 € Bausparsumme mit 40 % Mindestguthaben
Angenommen, du schließt einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 50.000 € ab. Der Tarif verlangt 40 % Mindestguthaben.
- Mindestguthaben: 50.000 € × 40 % = 20.000 €
- Sparbeitrag: 200 € im Monat
- Reine Sparzeit: 20.000 € ÷ 200 € = 100 Monate ≈ 8,3 Jahre
Sobald die 20.000 € erreicht sind (und Mindestsparzeit und Bewertungszahl passen), wird der Vertrag zuteilungsreif. Dein Bauspardarlehen entspricht dann der Differenz zur Bausparsumme:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bausparsumme | 50.000 € |
| Angespartes Guthaben (40 %) | 20.000 € |
| Bauspardarlehen (Rest bis zur Bausparsumme) | 30.000 € |
In der Praxis verschieben zwei Dinge den Termin leicht nach hinten: die Abschlussgebühr (oft rund 1 % der Bausparsumme, also hier 500 €), die in den ersten Monaten von deinen Sparbeiträgen abgezogen wird, bevor sie Guthaben aufbauen. Und der meist niedrige Guthabenzins, der nur wenig dazugibt. Mit 1 % Abschlussgebühr und 0,1 % Guthabenzins steigt die Sparzeit im Beispiel von 8,3 auf etwa 8,6 Jahre. Das deckt sich mit der Faustregel der Bausparkassen: Mit dem üblichen Regelsparbeitrag wird ein Vertrag meist nach acht bis neun Jahren zuteilungsreif.
Genau so rechnet auch Hausbiber: Es simuliert deine Ansparung Monat für Monat — inklusive Abschlussgebühr und Guthabenzins — und schätzt daraus, wann dein Guthaben das Mindestguthaben erreicht.
Warum der Zuteilungstermin nicht exakt garantiert ist
Das ist der Punkt, der die meisten überrascht: Keine Bausparkasse darf dir bei Vertragsabschluss einen festen Zuteilungstag zusagen. Das Bausparkassengesetz verbietet das ausdrücklich.
Der Grund liegt im Kollektivprinzip. Eine Bausparkasse zahlt Zuteilungen aus dem Topf, in den alle Bausparer gemeinsam einzahlen. Wie schnell dein Vertrag dran ist, hängt also auch davon ab, wie viel die anderen sparen und wie schnell sie ihre Darlehen zurückzahlen. Bei viel frischem Geld im Topf geht es schneller, bei wenig langsamer.
Deshalb gilt:
- Die Bausparkasse nennt dir nur einen voraussichtlichen Termin, keinen verbindlichen.
- Erreicht dein Vertrag die Zuteilungsreife, erfolgt die Auszahlung in der Regel frühestens drei Monate danach — die Zuteilung läuft in festen Zuteilungsterminen ab, nicht tagesgenau.
- Wenn du auf das Geld zu einem bestimmten Datum angewiesen bist (etwa für einen Notartermin), ist diese Unschärfe ein echtes Planungsrisiko.
Worauf du bei der Zuteilung achten kannst
Wenn dein Vertrag zuteilungsreif wird, schickt dir die Bausparkasse ein Zuteilungsformular. Drei Fragen helfen bei der Einordnung:
- Brauchst du das Darlehen überhaupt? Liegt der vereinbarte Darlehenszins über dem aktuellen Marktzins, kann ein normales Bankdarlehen günstiger sein. Liegt er darunter, ist das Bauspardarlehen der Vorteil, für den du jahrelang gespart hast.
- Passt der Zeitpunkt? Du kannst das Guthaben annehmen und das Darlehen später abrufen — meist innerhalb einer festgelegten Frist. Das gibt dir Spielraum, wenn der Hauskauf noch nicht spruchreif ist.
- Lohnt sich nur das Guthaben? Wenn du das Darlehen nicht brauchst, kannst du dir auch nur das Sparguthaben auszahlen lassen. Die Verbraucherzentrale weist allerdings darauf hin, dass sich das selten lohnt — außer bei einem ungewöhnlich hohen Guthabenzins.
Ob ein Bausparvertrag und seine Zuteilung in deine Situation passen, ist eine individuelle Rechnung. Eine verbindliche Einordnung deines konkreten Tarifs gehört in ein Gespräch mit der Bausparkasse oder einer unabhängigen Beratung.
Häufige Missverständnisse
- “Zuteilungsreif heißt, das Geld kommt sofort.” Nein. Reife ist nur die Voraussetzung. Die Auszahlung folgt zum nächsten Zuteilungstermin, meist frühestens drei Monate später.
- “Wenn ich genug angespart habe, wird automatisch zugeteilt.” Nicht ganz. Neben dem Mindestguthaben müssen auch Mindestsparzeit und Bewertungszahl stimmen. Wer in kurzer Zeit viel einzahlt, hat das Guthaben zwar schnell, aber die Bewertungszahl hinkt manchmal hinterher.
- “Die Bausparkasse hat mir doch einen Termin genannt — der ist verbindlich.” Das ist nur eine Schätzung. Ein fester Zuteilungstag ist gesetzlich nicht erlaubt, weil der Zeitpunkt vom gesamten Kollektiv abhängt.
In Hausbiber rechnest du einen Bausparvertrag über alle drei Phasen durch — Ansparen, Zuteilung und Darlehen. Trägst du keinen Termin ein, schätzt die App ihn aus deiner Sparrate und dem Mindestguthaben. So siehst du mit deinen eigenen Zahlen, wann dein Vertrag voraussichtlich reif wird und wie hoch dein Bauspardarlehen danach ausfällt — bevor die Bausparkasse es dir vorrechnet.
Häufige Fragen
Was bedeutet 'zuteilungsreif' beim Bausparvertrag?
Zuteilungsreif heißt: Dein Vertrag erfüllt alle Voraussetzungen für die Auszahlung — du hast das Mindestguthaben (meist 40–50 % der Bausparsumme) angespart, die Mindestsparzeit eingehalten und die nötige Bewertungszahl erreicht. Ab diesem Punkt kannst du dein Guthaben ausgezahlt bekommen und das Bauspardarlehen abrufen.
Wie viel muss ich ansparen, damit der Bausparvertrag zugeteilt wird?
Je nach Tarif zwischen 40 und 50 % der Bausparsumme. Bei 50.000 € Bausparsumme und 40 % Mindestguthaben sind das 20.000 €. Mit dem üblichen Regelsparbeitrag ist dieser Wert meist nach acht bis neun Jahren erreicht.
Warum kann mir niemand den genauen Zuteilungstermin nennen?
Das Bausparkassengesetz verbietet es, bei Vertragsabschluss einen festen Auszahlungstermin zuzusagen. Der Zeitpunkt hängt auch davon ab, wie viel die anderen Bausparer im Kollektiv ein- und zurückzahlen. Die Bausparkasse nennt dir deshalb nur einen geschätzten Termin, keinen garantierten.
Muss ich nach der Zuteilung das Bauspardarlehen nehmen?
Nein. Bei der Zuteilung kannst du wählen: nur das Guthaben auszahlen lassen (ohne Darlehen), Guthaben plus sofortiges Darlehen, oder das Guthaben jetzt und das Darlehen später abrufen. Ob sich das Darlehen lohnt, hängt vom vereinbarten Darlehenszins im Vergleich zum aktuellen Marktzins ab.