Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss von 10 % auf deine Bauspar-Einzahlungen. Gefördert werden bis zu 700 € im Jahr (Singles) bzw. 1.400 € (Verheiratete) — also höchstens 70 € bzw. 140 € Prämie pro Jahr. Zahlst du als Single 700 € ein, bekommst du 70 € obendrauf. Bedingung 2026: dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter 35.000 € (Single) bzw. 70.000 € (Paare), du bist mindestens 16, und du nutzt das Geld später fürs Wohnen.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung fürs Bausparen. Der Staat legt 10 % auf das, was du im Jahr in deinen Bausparvertrag einzahlst — bis zu einer gedeckelten Summe. Geregelt ist das im Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG).

Gefördert werden 2026 höchstens 700 € deiner Einzahlungen pro Jahr, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern das Doppelte: 1.400 €. Daraus ergeben sich die Höchstprämien:

  • Single: max. 70 € pro Jahr (10 % von 700 €)
  • Verheiratete / Verpartnerte: max. 140 € pro Jahr (10 % von 1.400 €)

Mehr als diese Beträge zahlt der Staat nicht — wer 1.000 € einzahlt, bekommt als Single trotzdem nur 70 €, weil bei 700 € die Förderung endet. Damit überhaupt eine Prämie fließt, musst du mindestens 50 € im Jahr einzahlen.

Die Prämie ist nicht zu verwechseln mit der Verzinsung deines Bausparvertrags oder mit der Abschlussgebühr, die die Bausparkasse selbst kassiert. Die Wohnungsbauprämie ist ein Zuschuss vom Finanzamt, der deinem Vertrag gutgeschrieben wird.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? Die Voraussetzungen 2026

Vier Bedingungen müssen zusammenkommen, damit dir die Prämie zusteht:

VoraussetzungWert 2026
Mindestalter16 Jahre
Mindesteinzahlung50 € pro Jahr
Einkommensgrenze (Single)max. 35.000 € zu versteuerndes Einkommen
Einkommensgrenze (Paare)max. 70.000 € zu versteuerndes Einkommen
Verwendungwohnwirtschaftlich (mit Ausnahme für unter 25-Jährige)

Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, nicht dein Bruttogehalt. Das ist ein häufiges Missverständnis: Vom Brutto gehen Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge ab, bevor das zu versteuernde Einkommen übrig bleibt. Dieser Wert steht in deinem Steuerbescheid und liegt oft mehrere tausend Euro unter dem Brutto. Deshalb bekommen viele die Prämie, obwohl ihr Bruttolohn über 35.000 € liegt.

Wofür du das Geld verwenden darfst

Der Name sagt es: Es geht um Wohnungsbau. Die Prämie wird nur ausgezahlt, wenn du das angesparte Bausparguthaben für ein konkretes Wohnvorhaben einsetzt. Dazu zählen:

  • Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Modernisierung oder Sanierung der eigenen Wohnimmobilie
  • Erwerb eines Baugrundstücks
  • Tilgung eines Darlehens, das du für eines dieser Vorhaben aufgenommen hast

Vor der Auszahlung muss der Vertrag außerdem die siebenjährige Bindefrist erfüllt haben. Vorher kommst du nicht prämienunschädlich an das Geld.

Die Ausnahme für unter 25-Jährige

Es gibt einen Sonderweg für junge Sparer. Hast du deinen Bausparvertrag vor deinem 25. Geburtstag abgeschlossen, darfst du das geförderte Guthaben samt Prämie nach Ablauf der sieben Jahre einmalig frei verwenden — ganz ohne Wohnzweck. Das gilt für genau einen Vertrag. Wer mit 22 anfängt zu sparen, kommt mit 29 prämienunschädlich an das Geld und kann es ausgeben, wofür er will. Das macht die Wohnungsbauprämie für junge Leute besonders attraktiv, die noch nicht wissen, ob sie überhaupt eine Immobilie kaufen.

Beispiel: Single zahlt 7 Jahre lang 700 € ein

Angenommen, du bist 23, alleinstehend, dein zu versteuerndes Einkommen liegt bei 28.000 € und du zahlst sieben Jahre lang den geförderten Höchstbetrag von 700 € pro Jahr in einen Bausparvertrag ein.

  • Prämie pro Jahr: 10 % von 700 € = 70 €
  • Über 7 Jahre: 7 × 70 € = 490 € allein an Wohnungsbauprämie
  • Deine Einzahlung: 7 × 700 € = 4.900 €

Du hast also 4.900 € selbst eingezahlt und 490 € geschenkt bekommen — das entspricht rund 10 % zusätzlich auf dein Erspartes, oben drauf kommt die Verzinsung des Bauspartarifs. Weil du vor 25 abgeschlossen hast, darfst du die 490 € nach sieben Jahren sogar frei verwenden.

Bei einem Ehepaar, das gemeinsam 1.400 € im Jahr einzahlt, verdoppelt sich die Rechnung: 140 € Prämie pro Jahr, bis zu 980 € über sieben Jahre.

Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester: was sich kombinieren lässt

Es gibt drei staatliche Förderwege rund ums Bausparen. Sie schließen sich nicht aus, aber sie zielen auf Unterschiedliches:

  • Wohnungsbauprämie — auf deine eigenen Einzahlungen, 10 %, max. 70 / 140 € im Jahr. Einkommensgrenze 35.000 / 70.000 €.
  • Arbeitnehmer-Sparzulage — auf vermögenswirksame Leistungen (VL), die dein Arbeitgeber zahlt. Eigene, niedrigere Einkommensgrenzen. Lässt sich mit der Wohnungsbauprämie auf demselben Vertrag kombinieren, solange du beide Grenzen einhältst. Dieselben Beiträge werden aber nicht doppelt gefördert.
  • Wohn-Riester (Eigenheimrente) — Riester-Zulagen plus Steuervorteil, deutlich höhere Summen, aber an die Selbstnutzung im Alter und nachgelagerte Besteuerung gebunden.

Bei Wohn-Riester gilt ein Sonderfall: Für die Sparbeiträge auf einem Riester-Bausparvertrag (bis 2.100 € im Jahr inklusive Zulagen) gibt es keine Wohnungsbauprämie. Wer beide Förderungen voll ausschöpfen will, fährt deshalb meist besser mit zwei getrennten Verträgen — einem Riester-Vertrag und einem normalen Bausparvertrag für die Wohnungsbauprämie. So bleiben die Förderungen sauber getrennt. (Hinweis: Für die Eigenheimrente ist ab 2027 eine Reform geplant — die Konditionen können sich ändern.)

Für wen sich die Wohnungsbauprämie lohnt

Ehrlich eingeordnet: Mit höchstens 70 € (Single) oder 140 € (Paare) im Jahr ist die Wohnungsbauprämie kein großer Hebel. Die Verbraucherzentrale merkt an, dass die Förderung in dieser Größenordnung eher kleinen Sparern nützt als dass sie eine Bausparentscheidung tragen sollte.

Sinnvoll mitnehmen kannst du sie vor allem in zwei Konstellationen:

  • Geringverdiener, deren zu versteuerndes Einkommen unter den Grenzen liegt und die ohnehin in einen Bausparvertrag einzahlen — hier ist die Prämie ein reiner Mitnahmeeffekt.
  • Junge Sparer unter 25, die von der einmaligen freien Verfügung profitieren und so 10 % Aufschlag bekommen, ohne sich heute auf einen Immobilienkauf festlegen zu müssen.

Wichtig: Die Prämie sagt nichts darüber aus, ob der Bausparvertrag selbst ein gutes Produkt für dich ist. Ein schlecht verzinster Tarif mit hoher Abschlussgebühr wird durch 70 € Prämie nicht automatisch attraktiv. Ob sich ein konkreter Bausparvertrag für deine Situation rechnet, ist eine individuelle Frage — eine verbindliche Einordnung deines Angebots gehört in ein Gespräch mit einer unabhängigen Beratung.

Häufige Missverständnisse

  • „Ich verdiene zu viel für die Wohnungsbauprämie.” Oft ein Trugschluss. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus deinem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt — und das liegt nach Abzügen häufig deutlich niedriger.
  • „Die Prämie wird sofort ausgezahlt.” Nein. Sie wird deinem Vertrag gutgeschrieben, fließt aber erst nach der siebenjährigen Bindefrist und nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung (Ausnahme: Vertragsabschluss vor 25).
  • „Mehr einzahlen bringt mehr Prämie.” Nur bis zum geförderten Höchstbetrag. Über 700 € (Single) bzw. 1.400 € (Paare) hinaus gibt es keinen Cent zusätzliche Wohnungsbauprämie.

In Hausbiber rechnest du einen Bausparvertrag über alle Phasen durch — von der Ansparphase über die Zuteilung bis zur Tilgung. So siehst du mit deinen eigenen Zahlen, welchen Anteil eine Förderung wie die Wohnungsbauprämie an deinem Sparziel wirklich ausmacht, statt sie als Werbeargument zu überschätzen.

Häufige Fragen

Wie viel Wohnungsbauprämie bekomme ich 2026?

10 % deiner geförderten Bauspar-Einzahlungen. Gefördert sind maximal 700 € im Jahr für Singles und 1.400 € für Verheiratete. Damit liegt die höchstmögliche Prämie bei 70 € (Single) bzw. 140 € (Paare) pro Jahr. Über die siebenjährige Mindestlaufzeit kommen so bis zu 490 € bzw. 980 € zusammen.

Welche Einkommensgrenze gilt für die Wohnungsbauprämie?

Dein zu versteuerndes Einkommen darf 2026 höchstens 35.000 € (Single) bzw. 70.000 € (Verheiratete oder Verpartnerte) betragen. Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dein Bruttogehalt. Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen liegt es oft deutlich darunter — viele bekommen die Prämie trotz höherem Bruttolohn.

Wofür darf ich die Wohnungsbauprämie verwenden?

Grundsätzlich nur wohnwirtschaftlich: für Kauf, Bau oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum oder den Erwerb eines Grundstücks. Eine Ausnahme gilt, wenn du den Vertrag vor deinem 25. Geburtstag abgeschlossen hast: Dann darfst du nach sieben Jahren einmalig frei über Guthaben und Prämie verfügen — auch ohne Wohnzweck.

Lohnt sich die Wohnungsbauprämie?

Mit maximal 70 € (Single) bzw. 140 € (Paare) im Jahr ist die Prämie überschaubar. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sie eher kleinen Sparern und jungen Leuten nützt. Für Geringverdiener und unter 25-Jährige, die bei diesen Einkommensgrenzen ohnehin bausparen, ist es ein Mitnahmeeffekt. Über die Rendite des Bausparvertrags sagt die Prämie nichts aus.

Kann ich Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage gleichzeitig bekommen?

Ja. Beide Förderungen lassen sich auf demselben Bausparvertrag kombinieren, solange du die jeweiligen Einkommensgrenzen einhältst. Die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es auf vermögenswirksame Leistungen (VL) deines Arbeitgebers, die Wohnungsbauprämie auf deine eigenen Einzahlungen. Dieselben Beiträge können aber nicht doppelt gefördert werden.

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Du beantragst sie einmal bei deiner Bausparkasse — meist über einen vorgedruckten Antrag, den du jährlich oder dauerhaft unterschreibst. Die Bausparkasse fordert die Prämie dann beim Finanzamt an und schreibt sie deinem Vertrag gut. Ausgezahlt wird sie erst, wenn der Vertrag die siebenjährige Bindefrist erfüllt und du das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendest.

← Alle Begriffe

Wohnungsbauprämie taucht in deiner Finanzierung auf?

Hausbiber erklärt dir Begriffe wie diesen direkt in der App — genau dort, wo sie in deinem Tilgungsplan oder Baustein vorkommen, passend zu deinen eigenen Zahlen.