Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen zahlst du an die Bank für den Teil deines zugesagten Darlehens, den du noch nicht abgerufen hast — typisch beim Neubau, wo das Geld erst nach Baufortschritt fließt. Üblich sind 0,25 % pro Monat, also 3 % im Jahr, auf den offenen Betrag. Beispiel: Von 300.000 € Kredit hast du erst 100.000 € abgerufen. Auf die offenen 200.000 € fallen 500 € pro Monat an, ohne dass du das Geld schon nutzt. Davor liegt aber eine bereitstellungsfreie Zeit — beim Hauskauf meist 2 bis 3 Monate, beim Bau oft bis zu 12.

Wie funktionieren Bereitstellungszinsen?

Wenn dir eine Bank ein Darlehen zusagt, hält sie den vollen Betrag für dich bereit — auch wenn du ihn noch gar nicht brauchst. Geld bereitzuhalten kostet die Bank etwas, deshalb verlangt sie dafür einen Ersatzzins: die Bereitstellungszinsen. Sie fallen nur auf den Teil des Darlehens an, den du noch nicht abgerufen hast.

Relevant wird das vor allem beim Neubau oder beim Kauf vom Bauträger. Dort wird das Darlehen nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern in Teilbeträgen nach Baufortschritt — etwa nach Bodenplatte, Rohbau, Dach und Fertigstellung. Bis das Haus steht, vergehen schnell zwölf Monate oder mehr, und in dieser Zeit liegt immer ein großer Teil des Kredits ungenutzt bei der Bank. Beim Kauf einer fertigen Bestandsimmobilie ist das Thema dagegen meist klein, weil der Kaufpreis kurz nach dem Notartermin in einer Summe fließt.

Wichtig: Bereitstellungszinsen sind nicht dasselbe wie der Sollzins. Den Sollzins zahlst du auf das Geld, das du schon abgerufen hast und tatsächlich nutzt. Bereitstellungszinsen zahlst du obendrauf auf das Geld, das du noch nicht abgerufen hast. In einer Bauphase mit Teilauszahlungen laufen beide gleichzeitig.

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?

Bei den meisten Banken liegt der Satz bei 0,25 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag. Aufs Jahr gerechnet sind das 3 %. Dieser Satz ist seit Jahren der Marktstandard und ändert sich kaum mit dem allgemeinen Zinsniveau.

KfW-Förderdarlehen sind hier günstiger: Dort liegt der Bereitstellungszins oft bei etwa 0,15 % pro Monat (1,8 % p.a.). Außerdem gewährt die KfW programmabhängig eine eigene bereitstellungsfreie Zeit, die oft länger ist als bei Bankdarlehen.

DarlehensartBereitstellungszins pro Monatentspricht p.a.
Bankdarlehen (Standard)0,25 %3,0 %
KfW-Förderdarlehenca. 0,15 %ca. 1,8 %

Beispiel: 300.000 € Baukredit mit Teilauszahlungen

Du hast 300.000 € Kredit zugesagt bekommen und baust ein Haus. Nach den ersten Bauphasen hat dein Bauunternehmen 100.000 € abgerufen — die restlichen 200.000 € liegen noch bei der Bank.

Auf diese offenen 200.000 € fallen Bereitstellungszinsen an, sobald die bereitstellungsfreie Zeit abgelaufen ist:

  • 200.000 € × 0,25 % = 500 € pro Monat, ohne dass du das Geld nutzt.
  • Verzögert sich dein Bau um sechs Monate über die freie Zeit hinaus, sind das 3.000 € — Geld, das nirgends in deinem Haus steckt.

Die Last sinkt mit jedem Teilbetrag, den du abrufst: Sind 250.000 € abgerufen, fallen nur noch auf die offenen 50.000 € Bereitstellungszinsen an, also 125 € pro Monat. (Werte mit 0,25 %/Monat nachgerechnet, Stand 2026.) Genau weil sich das laufend verschiebt, lohnt sich der Blick auf die freie Zeit — sie entscheidet, ob du diese Beträge überhaupt zahlst.

Die bereitstellungsfreie Zeit — und warum sie verhandelbar ist

Vor dem ersten Euro Bereitstellungszins liegt die bereitstellungsfreie Zeit: die Phase, in der die Bank das Geld bereithält, ohne dafür etwas zu verlangen. Wie lang sie ist, hängt vom Vorhaben ab:

  • Bestandskauf: meist nur 2 bis 3 Monate — reicht in der Regel, weil der Kaufpreis schnell fließt.
  • Neubau / Bauträger: oft bis zu 12 Monate, in seltenen Fällen bis zu 24 Monate — passend zur längeren Bauzeit.

Die Länge dieser Frist ist Verhandlungssache. Im Gegensatz zum Sollzins, bei dem Banken eher bei ihrer Marge bleiben, lassen sich viele Häuser auf eine längere freie Zeit ein, wenn du gezielt danach fragst. Manche Banken verlangen für eine längere freie Zeit allerdings einen kleinen Aufschlag auf den Sollzins — dann tauschst du eine sichere kleine Mehrbelastung gegen das Risiko ein, bei Bauverzögerung gar keine Bereitstellungszinsen zu zahlen. Ob sich das für dich rechnet, hängt davon ab, wie wahrscheinlich Verzögerungen bei deinem Projekt sind.

Worauf du achten solltest

  • Frag die freie Zeit explizit ab. Sie steht nicht prominent im Angebot, macht aber bei einem Neubau oft den größten Unterschied. Vergleiche Angebote nicht nur über den Effektivzins, denn künftige Bereitstellungszinsen sind dort nicht enthalten.
  • Plane den Auszahlungsplan realistisch. Wer den Bauablauf zu optimistisch ansetzt, unterschätzt, wie lange das Geld ungenutzt bei der Bank liegt.
  • Halte beim Bauträger Verzug-Klauseln im Blick. Verzögert der Bauträger schuldhaft, lassen sich die dadurch entstehenden Bereitstellungszinsen unter Umständen als Schaden geltend machen — das ist eine juristische Frage für den Einzelfall.
  • Vermietung steuerlich prüfen. Bei einer vermieteten Immobilie zählen Bereitstellungszinsen als Werbungskosten. Bei Eigennutzung sind sie nicht absetzbar. Die konkrete steuerliche Behandlung klärst du am besten mit einem Steuerberater.

Häufige Missverständnisse

“Bereitstellungszinsen fallen sofort nach dem Vertragsabschluss an.” Nein — erst nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit. Beim Neubau hast du dafür oft bis zu 12 Monate Puffer.

“Sie fallen auf den ganzen Kredit an.” Nur auf den noch nicht abgerufenen Teil. Mit jeder Teilauszahlung sinkt die Bemessungsgrundlage.

“3 % Bereitstellungszins sind dasselbe wie 3 % Sollzins.” Nein. Bereitstellungszinsen kommen zusätzlich zum Sollzins auf das ungenutzte Geld — in einer Bauphase zahlst du beides nebeneinander.


In Hausbiber siehst du beim Annuitätendarlehen, wie sich Sollzins und Auszahlung auf deine Rate auswirken. Bereitstellungszinsen sind ein Kostenpunkt, den du beim Neubau zusätzlich einplanst — gerade wenn dein Bau sich in mehrere Teilauszahlungen über viele Monate zieht, lohnt es sich, die freie Zeit vor dem Abschluss bewusst zu verhandeln.

Häufige Fragen

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?

Bei den meisten Banken 0,25 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag — das sind 3 % pro Jahr. KfW-Darlehen sind günstiger, dort liegt der Satz oft bei 0,15 % pro Monat (1,8 % p.a.). Die genaue Höhe legt die Bank im Vertrag fest.

Was ist die bereitstellungsfreie Zeit?

Das ist die Phase nach der Kreditzusage, in der die Bank das Geld für dich bereithält, ohne dafür Bereitstellungszinsen zu verlangen. Beim Hauskauf sind das meist 2 bis 3 Monate, beim Neubau oft bis zu 12, in seltenen Fällen bis zu 24 Monate.

Sind Bereitstellungszinsen verhandelbar?

Die Länge der bereitstellungsfreien Zeit ist verhandelbar — anders als der Sollzins, bei dem Banken eher fest bleiben. Eine längere freie Zeit kostet manche Banken einen kleinen Aufschlag auf den Sollzins. Sprich das beim Vertragsabschluss aktiv an.

Kann ich Bereitstellungszinsen von der Steuer absetzen?

Nur wenn du die Immobilie vermietest — dann zählen Bereitstellungszinsen als Werbungskosten. Bei einer selbst genutzten Immobilie sind sie steuerlich nicht absetzbar.

← Alle Begriffe

Bereitstellungszinsen taucht in deiner Finanzierung auf?

Hausbiber erklärt dir Begriffe wie diesen direkt in der App — genau dort, wo sie in deinem Tilgungsplan oder Baustein vorkommen, passend zu deinen eigenen Zahlen.