Heizung im Neubau (GEG)
In einem Neubaugebiet muss jede neu eingebaute Heizung seit dem 1. Januar 2024 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen — so steht es im Gebäudeenergiegesetz (GEG, § 71). Eine reine Gas- oder Ölheizung ist damit praktisch ausgeschlossen. Die 65-%-Regel erfüllst du am einfachsten mit einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, einer Pelletheizung oder einer Hybridlösung. Im gut gedämmten Neubau ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe der Standard — sie kostet rund 18.000 bis 28.000 € (Stand Mai 2026).
Was schreibt das GEG für die Heizung im Neubau vor?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) — im Volksmund „Heizungsgesetz” — regelt in § 71, mit welcher Energie geheizt werden darf. Die Kernregel seit dem 1. Januar 2024: Wer in einem ausgewiesenen Neubaugebiet baut, darf nur eine Heizung einbauen, die mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt.
Das ist eine harte Schwelle, keine Empfehlung. Eine klassische Gas- oder Ölbrennwertheizung schafft die 65 % allein nicht und ist im Neubaugebiet damit faktisch raus. Du musst also auf eine der Technologien setzen, die das Gesetz als anerkannt aufzählt — oder im Einzelfall rechnerisch nachweisen, dass dein System die Quote erreicht.
Wichtig für die zeitliche Einordnung: Das GEG 2024 gilt im Mai 2026 weiterhin. Eine Reform ist auf dem Weg, aber noch nicht in Kraft — dazu unten mehr.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
§ 71 Abs. 3 GEG nennt sieben Erfüllungsoptionen, die ohne weiteren Rechennachweis als „65 % erneuerbar” gelten. Für den Neubau praktisch relevant:
| Heizung | Wie sie die Regel erfüllt | Typisch im Neubau? |
|---|---|---|
| Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser) | Strombetrieben, nutzt Umweltwärme | Standard |
| Fernwärme / Wärmenetz | Anschluss an ein Netz | je nach Lage |
| Stromdirektheizung | nur in sehr gut gedämmten Gebäuden zulässig | selten |
| Solarthermie | deckt allein die 65 % kaum, meist im Hybrid | als Ergänzung |
| Biomasse (Holzpellets, Scheitholz, Hackschnitzel) | nachwachsender Brennstoff | gelegentlich |
| Wärmepumpen-Hybrid | Wärmepumpe + Spitzenlast-Kessel | Sonderfall |
| „H2-ready”-Gasheizung | nur mit 65 % grünem/blauem Wasserstoff oder Biomethan | sehr selten |
Die letzten beiden Optionen klingen offen, sind im Neubau aber kaum wirtschaftlich: Eine wasserstofffähige Gasheizung nützt dir nur dort, wo es bereits ein Wasserstoffnetz mit konkretem Umstellungsfahrplan gibt — und das gibt es für private Haushalte praktisch nirgends. Übrig bleiben in der Realität Wärmepumpe, Fernwärme und Pellets.
Warum die Wärmepumpe im Neubau de facto Standard ist
Ein Neubau wird heute nach hohen Dämmstandards errichtet. Gute Dämmung bedeutet: Du brauchst nur eine niedrige Vorlauftemperatur, oft 35 °C über eine Fußbodenheizung statt 55 bis 70 °C über klassische Heizkörper. Genau dieser niedrige Bedarf ist das ideale Spielfeld für eine Wärmepumpe — sie arbeitet dann mit hoher Jahresarbeitszahl, zieht also viel Wärme aus wenig Strom.
Im Bestand ist eine Wärmepumpe oft ein Streitthema, weil alte Heizkörper hohe Vorlauftemperaturen verlangen. Im Neubau fällt dieses Argument weg. Deshalb landet die Wärmepumpe bei den allermeisten Neubauten als Standardlösung im Effizienzhaus-Konzept. Eine Übersicht der gängigen Systeme findest du unter Heizungsarten.
Was kostet die Heizung im Neubau?
Die Größenordnungen für ein freistehendes Einfamilienhaus (Stand Mai 2026, inkl. Einbau):
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: rund 18.000 bis 28.000 €. Günstigste und häufigste Variante, weil keine Erdarbeiten nötig sind.
- Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde: rund 25.000 bis 35.000 €. Effizienter im Betrieb, aber teurer in der Anschaffung wegen der Bohrung.
- Fernwärmeanschluss: rund 6.000 bis 12.000 € Anschlussgebühr je nach Gemeinde, dazu laufende Wärmekosten nach Tarif. Du sparst dir Heizraum und Wartung, bist aber an einen Versorger gebunden — Details unter Wärmeanschluss / Fernwärme.
- Pelletheizung: rund 25.000 bis 40.000 € inkl. Lager und Fördertechnik. Lohnt eher bei höherem Wärmebedarf.
Diese Wahl ist keine Nebensache: Der Wärmeerzeuger bestimmt mit, welche Effizienzhaus-Stufe dein Haus erreicht — und damit, ob und wie viel KfW-Förderung du bekommst.
Heizung, Effizienzhaus und KfW-Förderung hängen zusammen
Wer einen Neubau über die KfW fördern lassen will, landet beim Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298). Voraussetzung ist mindestens der Standard Effizienzhaus 40 — und dort sind fossile Wärmeerzeuger komplett ausgeschlossen. Erlaubt sind nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien wie Wärmepumpe, Solarthermie oder ein Wärmenetz. In der höchsten Förderstufe ist sogar Biomasse ausgeschlossen.
Heißt für dich: Wenn du Förderung mitnehmen willst, ist die Entscheidung für die Heizung quasi schon getroffen — eine Wärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss. Die KfW-Förderkonditionen und Effizienzhaus-Stufen sind unter KfW-Förderung Neubau und Effizienzhaus beschrieben.
Neubaugebiet oder Baulücke? Der Unterschied beim Stichtag
Wann genau die 65-%-Regel für dich gilt, hängt davon ab, wo du baust:
- Im ausgewiesenen Neubaugebiet: Die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2024 ohne Übergang. Sie ist von der geplanten Reform nicht ausgesetzt.
- In einer Baulücke außerhalb eines Neubaugebiets: Hier ist die Pflicht an die kommunale Wärmeplanung deiner Gemeinde gekoppelt. Solange noch kein Wärmeplan vorliegt, gelten Übergangsregeln; erst danach greift die 65-%-Anforderung voll.
Die Fristen für die Wärmeplanung: Große Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Plan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Was der Plan für deine Adresse bedeutet — Fernwärmegebiet, Wärmepumpenvorrang oder etwas anderes — erfährst du unter Kommunale Wärmeplanung. Vor einer teuren Heizungsentscheidung lohnt der Blick hinein: Kommt in deinem Viertel Fernwärme, kann eine eigene Wärmepumpe die schlechtere Wahl sein.
Stand 2026: Was wird aus dem Heizungsgesetz?
Das Thema ist politisch in Bewegung. Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das GEG ablösen soll. Geplant ist, die starre 65-%-Regel zu streichen und durch andere Vorgaben zu ersetzen — etwa eine stufenweise steigende Quote an biogenen Brennstoffen für neue Gas- und Ölheizungen.
Wichtig: Das ist bislang ein Entwurf, kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen erst zustimmen. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, gilt das GEG 2024 weiter. Für Bestandsregelungen wurde eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2026 verlängert — die Pflicht im Neubaugebiet ist davon aber nicht betroffen.
Was bedeutet das praktisch? Wenn du heute im Neubaugebiet baust, planst du sicher mit einer Wärmepumpe oder Fernwärme — das erfüllt die aktuelle Regel und ist zugleich die Basis für KfW-Förderung. Selbst wenn die Reform kommt, bleibt der gut gedämmte Neubau mit Wärmepumpe der wirtschaftlich naheliegende Weg. Weil sich der Rechtsstand kurzfristig ändern kann, ist es trotzdem klug, vor der Bauentscheidung den aktuellen Stand bei deiner Gemeinde abzufragen.
Häufige Missverständnisse
- „Im Neubau ist die Heizung egal, ich nehme einfach Gas.” Im Neubaugebiet ist die reine Gasheizung ausgeschlossen. Wer trotzdem auf Gas setzen will, braucht eine Hybridlösung mit erneuerbarem Hauptanteil — meist teurer als gleich eine Wärmepumpe.
- „Das Heizungsgesetz ist 2026 abgeschafft.” Es ist im Mai 2026 nicht abgeschafft, nur ein Reformentwurf liegt vor. Bis zur Verabschiedung gilt das GEG 2024.
- „Wärmepumpe lohnt sich nur im Bestand mit Förderung.” Im Neubau ist die Wärmepumpe wegen der niedrigen Vorlauftemperatur technisch die naheliegende Wahl — und Voraussetzung für die höchste KfW-Förderstufe.
Beim Vergleich zweier Häuser fällt die Heizung schnell unter den Tisch — dabei macht sie bei den Bau- oder Kaufkosten einen vierstelligen bis niedrig fünfstelligen Unterschied und entscheidet über die Förderung mit. In Hausbiber kannst du die Finanzierung mehrerer Immobilien nebeneinander durchrechnen und einen KfW-Baustein mit aufnehmen — so siehst du, wie sich Heizungswahl, Effizienzhaus-Stufe und Förderung auf deine Monatsrate auswirken.
Häufige Fragen
Welche Heizung ist 2026 im Neubau erlaubt?
Im Neubaugebiet ist jede Heizung erlaubt, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien läuft. Das GEG zählt sieben Optionen auf, die das automatisch erfüllen: Wärmepumpe, Anschluss ans Wärmenetz (Fernwärme), Stromdirektheizung, Solarthermie, Heizung auf Basis von Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff sowie Wärmepumpen- und Solarthermie-Hybridheizungen. In der Praxis ist die Wärmepumpe im Neubau der Standard, weil ein gut gedämmtes Haus mit niedriger Vorlauftemperatur arbeitet.
Darf man im Neubau noch mit Gas heizen?
Eine reine Gasheizung erfüllt die 65-%-Regel nicht und ist im Neubaugebiet damit ausgeschlossen. Erlaubt wäre eine Gasheizung nur als Teil einer Hybridheizung, bei der eine Wärmepumpe oder Solarthermie den Hauptteil der Wärme liefert, oder wenn sie nachweislich zu 65 % mit Biomethan oder Wasserstoff läuft. Das ist im Neubau aber teuer und selten, weshalb sich die Wärmepumpe durchgesetzt hat.
Gilt die 65-Prozent-Regel auch außerhalb von Neubaugebieten?
Nicht sofort. Für einen Neubau in einer Baulücke außerhalb eines ausgewiesenen Neubaugebiets ist die Pflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Bis deine Gemeinde einen Wärmeplan vorlegt — große Kommunen bis 30. Juni 2026, kleinere bis 30. Juni 2028 — gelten Übergangsregeln. Erst danach greift die 65-%-Anforderung voll. Im ausgewiesenen Neubaugebiet gilt sie dagegen schon seit 2024 ohne Übergang.
Was kostet eine Wärmepumpe im Neubau?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt im Neubau bei rund 18.000 bis 28.000 € inklusive Einbau, eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde bei etwa 25.000 bis 35.000 € (Stand Mai 2026). Ein Fernwärmeanschluss kostet je nach Gemeinde rund 6.000 bis 12.000 € Anschlussgebühr plus laufende Wärmekosten. Welcher Wärmeerzeuger eingebaut wird, beeinflusst direkt die Effizienzhaus-Stufe und damit die KfW-Förderung.
Wird das Heizungsgesetz 2026 abgeschafft?
Stand Mai 2026 nicht. Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das die starre 65-%-Regel durch andere Vorgaben ersetzen soll. Der Entwurf ist aber noch nicht beschlossen — Bundestag und Bundesrat müssen ihn erst verabschieden. Bis dahin gilt das GEG in der Fassung von 2024 weiter. Frag vor der Bauentscheidung den aktuellen Stand bei deiner Gemeinde ab.